Verjährung Körperverletzung

16. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
Stefan84
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 5x hilfreich)
Verjährung Körperverletzung

hallo,

hab jetzt einiges im Forum gelesen und sehr widersprüchliche Angaben zur Verjährung der Körperverletzung gefunden. Da wird von 3 über 10 bis 30 Jahre geschrieben.

Kann jemand diese Widersprüche kompetent aufdecken??

Vielen Dank
Stefan

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Einfache KV verjährt in 5 Jahren (§78 III StGB i.V.m. §223 StGB ).

Gefährliche KV verjährt in 10 Jahren (§78 III StGB i.V.m. §224 StGB ).

30 Jahre Verjährung gibt es nur für Verbrechen, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind. Da gibt es - abgesehen vom Mord, der gar nicht verjährt, nur sehr wenige, etwa §80 StGB .

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#2
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 907x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

@ Pawel Pikowitzsch

Warum beantworten Sie diese Frage bezüglich der Verjährung von zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen resultierend aus einer Körperverletzung nicht?


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

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#4
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 907x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

@ Pawel Pikowitzsch

Mit anderen Worten wissen Sie die Antwort also nicht.

Wie wäre es mit einem Versuch?


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

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#6
 Von 
guest123-1075
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 15x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

quote:
Wenn es interessanter wird oder Antworten berichtigt werden müssen, wird er sich ggf. schon melden.


Soso, sehr interessant. Beantworten Sie oder 'Ihr Kollege' (Sie und der Usernickname 'Pawel Pikowitzsch' sind natürlich keinesfalls die gleiche Person) diese Frage doch mal, auch wenn diese Frage Ihrer Ansicht nach uninteressant und vermeintlich zu einfach ist. Dann sollte es Ihnen ja umso leichter fallen.

quote:
sieht darin, hier mit (Klipp-) Schulwissen zu glänzen.
Das habe ich leider nicht verstanden. Vielleicht erläutern Sie mir dieses.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

-- Editiert von cand. jur. Hr. J. Roenner am 17.03.2006 11:26:20

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#8
 Von 
guest123-1075
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 15x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Wie wäre es, wenn Sie einfach die Frage beantworten?


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

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#10
 Von 
guest123-1075
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 15x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
guest123-1075
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 15x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Wie Sie meinen. Dennoch bitte ich Sie sich zurückzuhalten mit Ihren Äußerungen wie

quote:
als duch eingeschnappt bist, nachdem klar war
Dann warten Sie mal auf 'intellektuell anspruchsvollere' juristische Fragen, die Ihrer 'würdig' sind.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

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#13
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

Pavel P. und Bronko K. sind wahrscheinlich der Rubrik Comedy zuzuordnen und haben sich lediglich in dieses Forum verirrt - warum auch immer!

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#14
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

@ Bronko Kulitzschka

Es ist sehr bedauerlich zu sehen, dass Sie sich mit Ihren jetzt folgenden unsachlichen und demzufolge unqualifizierten Beiträgen in die Reihe der einschlägig bekannten querulanten, unproduktiven und nervigen Forumsteilnehmer 'Wohungsirrtum', 'privatim' usw. einreihen.

Ich werde meine Zeit nicht weiter mit Ihnen verschwenden.
Das Gespräch mit Ihnen ist beendet.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

-- Editiert von cand. jur. Hr. J. Roenner am 17.03.2006 12:39:16

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#15
 Von 
guest123-1075
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 15x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#16
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

quote:
Wenn du dabei bist, können wir jetzt ein Collegium gründen


Nö, kein Interesse!

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Herr Kollege Hamann,

fangen wir lieber nicht an mit solchen Forumsteilnehmern zu kommunizieren. Wie in der Rubrik 'Generelle Themen' sich bei anderen querulanten und unqualifzierten Forumsteilnehmern gezeigt hat, ist es auf jeden Fall angezeigt, die Beiträge solcher User zu ignorieren.


Viele Grüße,

- Roenner -

-- Editiert von cand. jur. Hr. J. Roenner am 17.03.2006 12:54:34

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#18
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

quote:
Ich wollte nicht antworten, du hast mich erst dazu gedrängt.
Dann darfst du jetzt aber auch nicht gleich wieder einschnappen. Etwas Humor muss doch auch unter Juristen erlaubt sein.
Es ist für mich unverständlich warum es für Sie wie für gewisse andere Personen so schwer ist vernünftige und sachliche Antworten zu schreiben. Für solche Art der 'Kommunikation' ist mir meine Zeit und sicherlich auch die des Kollegen RA Hamann jedoch zu schade.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest123-1075
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 15x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Stefan84
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich muss sagen, ich finde es ist ne Sauerei, was bei diesem ernstgemeinten Beitrag rausgekommen ist.

Außerdem sollten sich mal profil-neurotische Personen aus diesem Forum raushalten und Menschen gewissenhafte Antworten überlassen, die davon etwas verstehen und die Sache ernst meinen.

Natürlich, sehr geehrter Herr Kulitschka, kann es auch sein, dass es im Fall der Körperverletzung verschieden Verjährungsfristen gibt.
Schön zu wissen wäre es in diesem Fall, wann welche Verjährungsfrist zutrifft.

Was ist aber zum Beispiel mit den Folgen einer Körperverletzung/Misshandlung ? Psychotherapie, "verlorene" Lebensjahre?

Würde mich sehr über seriöse Beiträge freuen.
Danke.

mfg
Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 907x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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