hallo,
hab jetzt einiges im Forum gelesen und sehr widersprüchliche Angaben zur Verjährung der Körperverletzung gefunden. Da wird von 3 über 10 bis 30 Jahre geschrieben.
Kann jemand diese Widersprüche kompetent aufdecken??
Vielen Dank
Stefan
Verjährung Körperverletzung
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
Einfache KV verjährt in 5 Jahren (§78 III StGB
i.V.m. §223 StGB
).
Gefährliche KV verjährt in 10 Jahren (§78 III StGB
i.V.m. §224 StGB
).
30 Jahre Verjährung gibt es nur für Verbrechen, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind. Da gibt es - abgesehen vom Mord, der gar nicht verjährt, nur sehr wenige, etwa §80 StGB
.
--- editiert vom Admin
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@ Pawel Pikowitzsch
Warum beantworten Sie diese Frage bezüglich der Verjährung von zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen resultierend aus einer Körperverletzung nicht?
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
--- editiert vom Admin
@ Pawel Pikowitzsch
Mit anderen Worten wissen Sie die Antwort also nicht.
Wie wäre es mit einem Versuch?
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
--- editiert vom Admin
quote:
Wenn es interessanter wird oder Antworten berichtigt werden müssen, wird er sich ggf. schon melden.
Soso, sehr interessant. Beantworten Sie oder 'Ihr Kollege' (Sie und der Usernickname 'Pawel Pikowitzsch' sind natürlich keinesfalls die gleiche Person) diese Frage doch mal, auch wenn diese Frage Ihrer Ansicht nach uninteressant und vermeintlich zu einfach ist. Dann sollte es Ihnen ja umso leichter fallen.
quote:Das habe ich leider nicht verstanden. Vielleicht erläutern Sie mir dieses.
sieht darin, hier mit (Klipp-) Schulwissen zu glänzen.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
-- Editiert von cand. jur. Hr. J. Roenner am 17.03.2006 11:26:20
--- editiert vom Admin
Wie wäre es, wenn Sie einfach die Frage beantworten?
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Wie Sie meinen. Dennoch bitte ich Sie sich zurückzuhalten mit Ihren Äußerungen wie
quote:Dann warten Sie mal auf 'intellektuell anspruchsvollere' juristische Fragen, die Ihrer 'würdig' sind.
als duch eingeschnappt bist, nachdem klar war
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
Pavel P. und Bronko K. sind wahrscheinlich der Rubrik Comedy zuzuordnen und haben sich lediglich in dieses Forum verirrt - warum auch immer!
@ Bronko Kulitzschka
Es ist sehr bedauerlich zu sehen, dass Sie sich mit Ihren jetzt folgenden unsachlichen und demzufolge unqualifizierten Beiträgen in die Reihe der einschlägig bekannten querulanten, unproduktiven und nervigen Forumsteilnehmer 'Wohungsirrtum', 'privatim' usw. einreihen.
Ich werde meine Zeit nicht weiter mit Ihnen verschwenden.
Das Gespräch mit Ihnen ist beendet.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
-- Editiert von cand. jur. Hr. J. Roenner am 17.03.2006 12:39:16
--- editiert vom Admin
quote:
Wenn du dabei bist, können wir jetzt ein Collegium gründen
Nö, kein Interesse!
Herr Kollege Hamann,
fangen wir lieber nicht an mit solchen Forumsteilnehmern zu kommunizieren. Wie in der Rubrik 'Generelle Themen' sich bei anderen querulanten und unqualifzierten Forumsteilnehmern gezeigt hat, ist es auf jeden Fall angezeigt, die Beiträge solcher User zu ignorieren.
Viele Grüße,
- Roenner -
-- Editiert von cand. jur. Hr. J. Roenner am 17.03.2006 12:54:34
quote:Es ist für mich unverständlich warum es für Sie wie für gewisse andere Personen so schwer ist vernünftige und sachliche Antworten zu schreiben. Für solche Art der 'Kommunikation' ist mir meine Zeit und sicherlich auch die des Kollegen RA Hamann jedoch zu schade.
Ich wollte nicht antworten, du hast mich erst dazu gedrängt.
Dann darfst du jetzt aber auch nicht gleich wieder einschnappen. Etwas Humor muss doch auch unter Juristen erlaubt sein.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
--- editiert vom Admin
Ich muss sagen, ich finde es ist ne Sauerei, was bei diesem ernstgemeinten Beitrag rausgekommen ist.
Außerdem sollten sich mal profil-neurotische Personen aus diesem Forum raushalten und Menschen gewissenhafte Antworten überlassen, die davon etwas verstehen und die Sache ernst meinen.
Natürlich, sehr geehrter Herr Kulitschka, kann es auch sein, dass es im Fall der Körperverletzung verschieden Verjährungsfristen gibt.
Schön zu wissen wäre es in diesem Fall, wann welche Verjährungsfrist zutrifft.
Was ist aber zum Beispiel mit den Folgen einer Körperverletzung/Misshandlung ? Psychotherapie, "verlorene" Lebensjahre?
Würde mich sehr über seriöse Beiträge freuen.
Danke.
mfg
Stefan
--- editiert vom Admin
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