Verjährung Hausfriedensbruch

15. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
Aytekin123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjährung Hausfriedensbruch

Hallo,

ich und ein Freund sind im April 2014 auf eine Baustelle um ein paar coole Bilder zu machen. Wir haben dann eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch erhalten aber die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen eingestellt.

Der Anwalt hat gesagt, der Baustellenbetreiber kann aber auch noch 3 Jahre lang privat eine Klage einreichen. Verjährt das jetzt am ende diesen Jahres oder erst ende 2017?

Lg

Aytekin

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)

Die Verjährung zum Jahresende gibt es nur im Zivilrecht. Folglich gelten hier 3 Jahre im zeitlichen Sinn. Das Einreichen einer sog. "Privatklage" im Strafrecht ist allerdings selten und eigentlich immer zum Scheitern verurteilt, da das Gericht auch ein Privatklageverfahren schlicht einstellen kann.

-- Editiert von muemmel am 15.12.2016 16:48

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Aytekin123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Die Verjährung zum Jahresende gibt es nur im Zivilrecht. Folglich gelten hier 3 Jahre im zeitlichen Sinn. Das Einreichen einer sog. "Privatklage" im Strafrecht ist allerdings selten und eigentlich immer zum Scheitern verurteilt, da das Gericht auch ein Privatklageverfahren schlicht einstellen kann.

-- Editiert von muemmel am 15.12.2016 16:48


Also April 2014 + 3 Jahre = April 2017. Ist das so richtig?

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)

Ja.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Aytekin123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hatte nur in Erinnerung, das der Anwalt sagte die Verjährung endet zum Jahresende.

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Dann hat der Anwalt offenbar nicht von der "Privatklage" sondern einer Zivilklage gesprochen (also z.B. Ersatz für Schäden). Dort endet die Verjährung immer zum Jahresende. In diesem Fall wäre das der 31.12.2017, 24:00 Uhr.

Wenn er von Privatklage sprach (also eine private Strafklage) wäre es so, wie mümmel bereits geschrieben hat.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)

Eine Zivilklage wäre natürlich nur möglich, wenn auch materielle Schäden entstanden sind - klingt aber nicht so...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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