Verjährung Handwerkerrechnung

24. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Lambion
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 35x hilfreich)
Verjährung Handwerkerrechnung

Hallo!

Wir sind vor einem halben Jahr in unseren Neubau eingezogen. Erstaunlicherweise fehlen von zwei Handwerkern immer noch Teilrechnungen. Natürlich behalte ich Rücklagen für den Fall, dass die Rechnungen noch kommen. Ich hab aber auch keine Lust, freiwillig zu zahlen.
Frage: Wie lange kann ein Handwerker nach Abschluss seiner Arbeiten noch eine Rechnung präsentieren, bis sie verjährt ist.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre zum Jahresende.

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#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Und da wundern sich die Leute, dass kleine Unternehmen pleite gehen.

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