Hallo!
Wir sind vor einem halben Jahr in unseren Neubau eingezogen. Erstaunlicherweise fehlen von zwei Handwerkern immer noch Teilrechnungen. Natürlich behalte ich Rücklagen für den Fall, dass die Rechnungen noch kommen. Ich hab aber auch keine Lust, freiwillig zu zahlen.
Frage: Wie lange kann ein Handwerker nach Abschluss seiner Arbeiten noch eine Rechnung präsentieren, bis sie verjährt ist.
Verjährung Handwerkerrechnung
24. Februar 2006
Thema abonnieren
Frage vom 24. Februar 2006 | 10:59
Von
Status: Beginner (132 Beiträge, 35x hilfreich)
Verjährung Handwerkerrechnung
Verbaut?
Verbaut?
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 24. Februar 2006 | 11:31
Von
Status: Unbeschreiblich (47502 Beiträge, 16808x hilfreich)
Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre zum Jahresende.
#2
Antwort vom 27. Februar 2006 | 23:29
Von
Status: Schlichter (7944 Beiträge, 2925x hilfreich)
Und da wundern sich die Leute, dass kleine Unternehmen pleite gehen.
Und jetzt?
Schon
267.045
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten