Verjährung Ebay Internetbetrug in Spanien.

21. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
pa472971-79
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjährung Ebay Internetbetrug in Spanien.

Ein Freund hatte für einen Engländer Artikel bei Ebay eingestellt und hatte dafür die Gelder auf sein Konto kassiert. Die ersten 100 Artikel wurden scheinbar auch verschickt und er hatte das Geld dem Engländer in bar minus einer Provison ausgezahlt. Danach wurde sein Konto von der Guardia Civil blockiert und er hatte erfahren, das besagter Engländer nichts mehr verschickt hatte.
Vermutlich lag der Gesamtschaden bei ca 20.000 €.
Das ist nunmehr im Oktober 2012 geschehen.
Darüberhinaus hatte er einen Kredit bei einer Bank, den er seitdem auch nicht mehr getilgt hat.

Nun möchte mich mein Bekannter zu meiner Finca in Andalusienbegleiten, hat aber Angst, dass Ihn die Rechtsbehörden verhaften. Leider war er damals zu naiv und von dem Engländer ist natürlich auch nichts mehr zu hören..........

Er selber lebte in Spanien, ist aber seit 5 Jahren wieder in Deutschland.

Wie sieht die Verjährungsfrist aus, ergo wie schätzt Ihr die Lage ein, insbesondere nach dem Attentat in barcelona?

Vielen Dank
Petra

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119654 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von pa472971-79):
Nun möchte mich mein Bekannter zu meiner Finca in Andalusienbegleiten, hat aber Angst, dass Ihn die Rechtsbehörden verhaften.

Nicht ganz zu unrecht.

Am besten einen Anwalt fragen, der sich mit spanischem Strafrecht auskennt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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