Wir haben ein Problem mit einer Handwerkerrechnung -hoffentlich kann uns jemand helfen. Die Leistung des Handwerkers wurde im Mai 2000 geleistet, es kam allerdings nie eine Rechnung. Mit Rechnungsdatum 30.12.2002 erhielten wir nun die Rechnung. Am 21.1.2003 wurde uns der Mahnbescheid zugestellt. Wie sieht es hier mit der Verjährung aus? Wer muss die Anwaltskosten und Verfahrenskosten tragen? Kann man parallel zur Rechnungsstellung gleich einen Mahnbescheid beantragen?
Vielen Dank für die Hilfe
Isi
Hallo,
wir haben ein Problem mit einer Handwerkerrechnung.
Die Leistung wurde im Mai 2000 erbracht
Verjährung/Mahnbescheid
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
wann verjährt eine handwerkerrechnung?
Die Frage ist hier auch, wann der Mahnbescheidsantrag bei Gericht eingegangen ist.
Die Zustellung ist da eher nachrangig.
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Nach meinen Kenntnissen verjährt die Leistung, die 2000 erbracht wurde und am 30.12.2002 berechnet wurde
am 31.12.2005.
Sofern eine Zahlungsfrist auf der Rechnung angegeben wurde (z.B. : Zahlbar nach Rechnungserhalt, oder: Zahlbar innerhalb 14 Tage), ist keine Mahnung erforderlich, theoretisch (aber unüblich) kann dann sofort ein Mahnbescheid erfolgen.
Ich nehme an, der Handwerker ist sauer, weil Ihr ihn nicht an die Rechnungslegung erinnert habt, was man ja auch machen könnte..
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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
Zumindest hätte man diese Rechnung dann 2002 doch mal bezahlen können, schließlich war die Leistung ja anscheinend korrekt erbracht... !
P.
--- editiert vom Admin
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