>Verjährungsfrist Anwaltskosten
Hallo,
hier ist die Frage zur Verjährung, ab wann, für welchen Rechtsanspruch, Voraussetzung der Entstehung usw. recht gut erläutert.
http://www.trenkler.de/rechtsanwalt/verjaehrung.shtmlDaß es für Anwaltsrechnungen ein besonderes Gesetz geben soll, ist mir nicht bekannt.
@Faktotum
Eine anwaltliche Beratung ist ja nun kein "Garantieschein". Sicher, wenn "Folgeschäden" entstehen und die anwaltliche Beratung hierfür kausal war, ist der Anwalt in die Haftung zu nehmen. Die Beweislast hierfür liegt dann aber bei dem Anspruchsteller und da dürfte es schwierig werden, wenn es sich z.B. um eine mündliche -wenn auch noch so ausführliche- Beratung gehandelt hat und hierüber kein Protokoll aufgezeichnet wurde (was nicht selten vorkommt).
Eine "Verjährung" in dem Sinne gibt es da m.W. nach nicht, aber wie gesagt, die Beweislast der Kausalität dürfte mit jedem Monat größer werden.
von guest123-12 am 25.10.2004 18:09
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