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Verjährungsfrist Anwaltskosten

Hi @all

kann mir jemand bitte die entsprechenden Links zu den Verjährunsfristen von RA-Kosten posten.
Meinem Ex-Anwalt haben sie Zulassung entzogen (ich hatte nix damit zu tun ehrlich
) und jetzt kommt die als Abwicklerin beauftragte und schickt mir eine Rechnung über mehrere Verfahren aus dem Jahr 2000/01. Ich gehe doch Richtig in der Annahme, dass diese Forderungen schon am 31.12.02 und 31.12.03 Verjährt sind oder?

Habt Dank für evtl. Antworten

Mfg
miniway
P.S. Bob kann von mir auch einen Euro haben wenn er Antwortet (Insiderlach)


von Miniway am 11.02.2004 14:53
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>Verjährungsfrist Anwaltskosten
Rechnungen aus 2000 sollten doch am 31.12.2003, Rechnungen aus 2001 am 31.12.2004 verjähren, oder?


von Mareike123 am 11.02.2004 20:32
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>Verjährungsfrist Anwaltskosten
@mareike
das ist die neue Regelung (nach 2001)nach der alten (demnach vor 2002) beträgt die Frist aber soweit ich weiss nur 2 Jahre, die Frage ist aber auch ob das ganze ab Rechnungsstellung, Ereignis oder Mahnung gilt.
Gruss
miniway


von Miniway am 12.02.2004 01:02
Status: Philosoph (548 Beiträge)
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Verjährungsfrist Anwaltskosten
Leider hat keiner mehr geantwortet, ich hab es auch so wie Miniway verstanden, aber ab wann beginnt die Verjährungsfrist ? ab Beauftragung des RA ? Die Prozesse ziehen sich doch über Jahre hin? Kann der RA noch im Jahre 2004 eine Rechnung stellen, für eine Beauftragung im Jahre 2001 ?
Bin sehr gespannt auf die Antworten.

-----------------
"Viele Grüße Jacqueline"


von J.B. am 22.03.2004 14:06
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>Verjährungsfrist Anwaltskosten
Wie heisst es so schon, eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.

miniway

;)


von Miniway am 22.03.2004 14:43
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Verjährungsfrist Anwaltskosten
Es geht hier doch nur um eine Frage zur Verjährung nicht um Anwaltshaftung.

P.S.
Von einer Krähe möchte ich auch nicht vertreten werden.
Grüße J.B.


von J.B. am 22.03.2004 23:54
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>Verjährungsfrist Anwaltsrat
Hallo -

leider sind wir offenbar von Krähenschwärmen umgeben;-))

Es stellt sich mir weniger die Frage, wann die Forderung eines Anwalts verjährt ist; vielmehr ist es mir wichtig zu wissen, wie lange ein RA für eine offensichtliche Falschberatung haften muss?? Es gibt durchaus - wie bei mir - Fälle, wo sich erst viele Jahre später herausstellt, dass der beauftragte Anwalt völlig falsch ge(be-)raten hat mit immensen Folgeschäden.

Danke für Antworten.


von Faktotum am 25.10.2004 17:21
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>Verjährungsfrist Anwaltskosten
Hallo,

hier ist die Frage zur Verjährung, ab wann, für welchen Rechtsanspruch, Voraussetzung der Entstehung usw. recht gut erläutert.

http://www.trenkler.de/rechtsanwalt/verjaehrung.shtml

Daß es für Anwaltsrechnungen ein besonderes Gesetz geben soll, ist mir nicht bekannt.

@Faktotum

Eine anwaltliche Beratung ist ja nun kein "Garantieschein". Sicher, wenn "Folgeschäden" entstehen und die anwaltliche Beratung hierfür kausal war, ist der Anwalt in die Haftung zu nehmen. Die Beweislast hierfür liegt dann aber bei dem Anspruchsteller und da dürfte es schwierig werden, wenn es sich z.B. um eine mündliche -wenn auch noch so ausführliche- Beratung gehandelt hat und hierüber kein Protokoll aufgezeichnet wurde (was nicht selten vorkommt).

Eine "Verjährung" in dem Sinne gibt es da m.W. nach nicht, aber wie gesagt, die Beweislast der Kausalität dürfte mit jedem Monat größer werden.


von guest123-12 am 25.10.2004 18:09
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>Verjährungsfrist Anwaltskosten
@ Runa

Hier ging es um testamentarische und Grundbuchangelegenheiten, wofür es genug "schriftliches" gibt. Es liegt in der Natur der Sache, dass der " Fall" nicht sofort eintritt sondern Jahre ins Land gehen können.


von Faktotum am 26.10.2004 17:39
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>Verjährungsfrist Anwaltskosten
Ach so, dann hab ich das in Deinem ersten Posting wohl übersehen.



von guest123-12 am 26.10.2004 18:51
Status: Unsterblich (1067 Beiträge)
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>Verjährungsfrist Anwaltskosten
Hallo zusammen,

bin daraus immernoch nicht ganz schlau geworden ... sorry wenn ich also doch nochmal nachfragen.

Ich habe Ende November 2005 eine RA Rechnung für ein Beratungsgespräch erhalten welches im März 2003 stattfand. (Ich hatte seinerzeit mehrfach nach der Rechnung gefragt, aber nie eine Antwort erhalten)

Da ich nicht sicher bin ob meine Rechtschutzversicherung das jetzt noch bezahlt, und aus Neugierde wüsste ich gerne ob ich diese Rechnung bezahlen muss.

Wenn ich die bisherige Diskussion richtig verstehen, dann beginnt die Frist (bis Jahresende und dann 3 Jahre) erst mit dem Bekanntwerden der Fälligkeit. Und das ist ja erst im November 2005.

Hab ich das so richtig verstanden?



-----------------
"Viele Grüße!

Micki2005 aus Niedersachsen"


von Micki2005 am 19.12.2005 20:30
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