>Verjährung von Rechtsanwaltskosten
Hallo zusammen,
die Beiträge hier sind zwar älter, aber mein Problem passt dazu.
Ich war im März 2003 zu einem Beratungsgespräch bei einem Anwalt.
Am letzen November Tag habe ich jetzt eine Rechnung bekommen.
Ich habe, damals mehrfach nach einer Rechnung gefragt und es passierte nichts.
Ist es legal nach mehr als 2,5 Jahren damit anzukommen? Ich denke meine Rechtschutzversicherung lacht sich kaputt, wenn ich damit ankomme.
Damit mich keiner Falsch versteht ... grundsätzlich bin ich dafür Rechnungen zu Bezahlen, aber:
1. ist dieser Anwalt mehr als schlecht gewesen
2. weiss ich nicht ob meine Rechtschutz das zahlt, wenn der nach so langer Zeit damit ankommt.
3. Empfinde ich es als absolute Frechheit selber mehr als 2,5 Jahre zu brauchen und mir jetzt mit einer Frist von 1 Woche zu kommen.
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"Viele Grüße!
Micki2005 aus Niedersachsen"
von Micki2005 am 19.12.2005 20:20
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