Verjährung eines Bußgeldbescheides
Hallo ihr Lieben,
ich habe eine Frage die ich so hier im Forum
noch nicht beantwortet bekommen habe.
Im Februar diesen Jahres bin ich bei Köln geblitzt worden,
es kam ein Schreiben der Stadt Köln mit einem Foto, und einem Fragebogen wer das Fahrzeug gefahren hat.
Ich habe meine Daten eingetragen, und zurück an die Stadt Köln gesendet. Kurze Zeit später hatte ich denn selben Bogen wieder in meinem Briefkasten, und habe wieder ausgefüllt und zurück versendet.
Dann kam lange nichts ... ich bin mittlerweile 3 mal umgezogen
und heute kam angeblich an eine meiner alten Adressen ein Bußgeldbescheid an. Ist dieser noch rechtens ?
Vielen Dank vorab.
von n110380h am 20.10.2007 16:11
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>Verjährung eines Bußgeldbescheides
Hallo!
Die Verjährung nach 3 Monaten ist mittlerweile ein Märchen"Es war einmal"
Wenn ich nicht falsch informiert bin ist es
jetzt 1 Jahr oder länger.
Gruss Sammy1
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"TUE Recht und scheue NIEMAND "
von sammy1 am 21.10.2007 21:49
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