Verjährung eines Bescheides einer Gemeinde?
Hallo, bin neu hier,
ich habe eine Frage zur Verjährung eines Bescheides einer Gemeinde.
Nehmen wir mal an, eine Gemeinde hat einen Bescheid zur Kostenerstattung von Hausanschlüssen mit Datum 02.07 gestellt, diesem Bescheid wurde durch Widerspruch TW erfolgreich widersprochen, die Gemeinde hat eine Abhilfe geschaffen und einen Änderungsbescheid über die Kostenerstattung von Hausanschlüssen für Abwasser am 05.07 gestellt. Dieser Änderungsbescheid ist aber auch nicht io, daher wurde erneut ein Widerspruch bei der Gemeinde eingereicht. Da hier so offensichtlich keine Klärung herbeizuführen war, wurde ein Ortstermin mit der beteiligten Baufirma, sowie dem mit der Bauleitung betrauten Ing. Büro vereinbart. Dieser Ortstermin fand in 09.07 statt.
Mann hat sich vor ort nicht direkt einigen können, Vertreter der Gemeinde meinte man würde sich der Sache annehmen und ich würde von ihnen hören.
Jetzt in 03.10 flattert ein weiterer Änderungsbescheid ins haus, aus diesem geht hervor, das der Bescheid v. 05.07 aufgehoben sei und anstelle in den nächsten Tagen ein neuer Bescheid zur Kostenerstattung versendet würde, dieser liegt nun auch vor. Im neuen Kostenbescheid wurde lediglich die Anschrift von Eheleute … …. auf Herr …… abgeändert.
Nach einwenig Googeln, bin ich darauf gekommen, dass hier offensichtlich mit aller Gewalt die Form eines Verwaltungsaktes gehalten werden soll Bescheid muss eine Konkrete Person ansprechen, Eheleute ist nicht verbindlich genug)
Übrigens noch ein paar Daten.
- Baufertigstellung war in 11/2005
- Rechnungsstellung der Baufirma an die Gemeinde, bzw. Prüfung der Rechnung der Baufirma durch das Bauaufsichtführende Ing. Büro 12/06
Nun meine Fragen.
- ist es rechtens, das die Gemeinde nur um die Form eines Verwaltungsaktes (30 Jahre Verjährung, anstelle 3 Jähriger Verjährung) zu halten so wie oben beschrieben verfährt?
- Währe die Forderung bei den oben aufgeführten Daten bereits verjährt, macht es sinn den Einwand der Verjährung gegenüber der Gemeinde auszusprechen?
- sollte in diesem Fall ein erneuter Einwand zu dem neuen Bescheid gestellt werden, wird dann eine eventuelle Verjährung gehemmt?
Über eine rege Beteiligung an der Beantwortung meiner Fragen würde ich mich sehr freuen und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
tackern
von tackern am 17.03.2010 19:55
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