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Verjährung Beleidigung und Löschung von Daten

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Verjährung Beleidigung und Löschung von Daten

Angenommen, jemand erhält eine Vorladung, Beschuldigung wegen Beleidigung und erfährt während des Gesprächs mit dem Polizisten, daß er vor 9 Jahren bereits schon mal wegen Beleidigungen aufgefallen ist:

Wie kommt es, daß jener Polizist dies weiß? Werden die Daten (die nicht im FZ erschienen sind, reine Ermittlungen ohne Verurteilung) nicht nach ein paar Jahren gelöscht?




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von guest-12301.08.2011 20:46:34 am 13.06.2011 22:23
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>Verjährung Beleidigung und Löschung von Daten
Nach 10 Jahren in der Regel bei Erwachsenen.

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von !!Streetworker!! am 13.06.2011 22:25
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>Verjährung Beleidigung und Löschung von Daten
Oh !!

Das heißt, allein bei Ermittlungsarbeiten ist man irgendwo (wo eigentlich?) abgespeichert und wird 10 Jahre gespeichert?

Ich dachte immer, nur bei konkreter Verurteilung wird das gespeichert und dann nur bis zur Verjährung.

Darf man irgendwo denn abfragen, was so für Verdachtsgeschichten über einen gespeichert sind? Das könnte ja alles Mögliche sein !



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von guest-12301.08.2011 20:46:34 am 15.06.2011 22:03
Status: Stift (32 Beiträge)
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>Verjährung Beleidigung und Löschung von Daten
quote:
Das heißt, allein bei Ermittlungsarbeiten ist man irgendwo (wo eigentlich?) abgespeichert und wird 10 Jahre gespeichert?

Ja, bei der Polizei. Die Datenbanken haben teils unterschiedliche Namen in den Bundesländern, z.B. POLAS, INPOL, PED,...

quote:
Ich dachte immer, nur bei konkreter Verurteilung wird das gespeichert und dann nur bis zur Verjährung.

Ja, im Bundeszentralregister ist das so.


quote:

Darf man irgendwo denn abfragen, was so für Verdachtsgeschichten über einen gespeichert sind? Das könnte ja alles Mögliche sein !

https://www.datenschmutz.de/cgi-bin/auskunft


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von !!Streetworker!! am 16.06.2011 12:50
Status: Tao (17086 Beiträge)
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