Verjährung & Beweise Schwerer Raub
Sehr geehrte Damen und Herren!
Wie ist Ihre Beurteilung zu folgender Lage:
Täter A hat vor 15 Jahren aufgrund von Anstiftung des Täter B einen Raub ohne Waffe (bei welchem aber die Gefahr bestand, das die Gesundheit des Opfers hätte geschädigt werden können), sowie im selben Jahr, einige Zeit später, einen zweiten Raub mit mehreren Tätern, bei dem eine Waffe zur Einschüchterung des Opfers verwendet wurde, begangen. Die Waffe wurde aber nicht von Täter A mit sich geführt, sondern von einem anderen, auch an der Tat beteiligten. Beide Taten wurden wiegesagt aufgrund der Anstiftung des Täters B begangen. Täter A wurde bereits wegen beider Fälle mit Haftstrafe bestraft, Täter B aber nicht, weil keine Aussage und Beweise gegen Ihn vorlagen.
Würde bei einer möglichen Gerichtsverhandlung nach Anzeige gegen Täter B die Aussage des Täters A als Beweismittel ausreichen? Sind diese Taten eventuell bereits schon verjährt?
Vielen Dank!
von go304388-87 am 26.06.2011 14:24
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