hallo,
niemand kann diese Frage (richtig) beantworten, deshalb stelle ich sie einmal hier in den Raum:
im Rahmen der Pflegeversicherung gibt es bei zu Pflegenden die sogenannte VERHINDERUNGSPFLEGE und zwar unabhängig von der Stufe
das sind bis zu 1432,- Euro pro Kalenderjahr, allerdings nur an Nicht-Verwandte (also ab 3.Grad) bzw. Fremde
das kann und darf JEDE/JEDER, also nicht etwa professionelle Pfleger und Pflegedienste
nun streiten sich die Geister, weil:
gemäß Einkommensteuergesetz § 3 sind steuerfrei:
1.
a)
Leistungen aus einer Krankenversicherung, aus einer Pflegeversicherung und aus der gesetzlichen Unfallversicherung...
WER KANN DAZU EINMAL ETWAS VERLÄSSLICHES SAGEN?
Nachfragen bei Krankenkasse, Pflegekasse sowie Finanzamt brachte bislang keine Klärung, vielleicht weiß das ja hier jemand?
Verhinderungspflege steuerpflichtig?
1. Februar 2007
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Frage vom 1. Februar 2007 | 00:18
Von
Status: Frischling (27 Beiträge, 11x hilfreich)
Verhinderungspflege steuerpflichtig?
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#1
Antwort vom 1. Februar 2007 | 12:33
Von
Status: Student (2659 Beiträge, 772x hilfreich)
http://www.lsv.de/gartenbau/050_pflegekasse/050_merkblaetter/pk_info_verh.html
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