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Verhext - Wettrennen um Harry-Potter-Domains - 1/1
dom vom 08.07.2004   |   5131 Aufrufe   |   Rubrik: Unterhaltung - Alles was Recht ist

Verhext - Wettrennen um Harry-Potter-Domains

(domain-recht.de) Kaum hatte JK Rowling, die erfolgreiche Schriftstellerin undHarry Potter Autorin, vergangene Woche den Titel von Band 6 dersiebenteiligen Serie um den nun pubertierenden Schüler der Zauberei bekannt gegeben, begann ein Wettrennen um die entsprechenden Domains. Warum, bleibt ein Rätsel.

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"Harry Potter and the Half Blood Prince" heißt der sechste Roman um Harry Potter, und entsprechende Domains wurden beispielsweise unter .com, .net und .org registriert. Erfolgreich warendabei die Rechteinhaber Warner Bros. Inc. sowie Seabottom Products Limited und Lightmaker Group Limited, die beide mit derAutorin verbunden sind. Mit der Registrierung hatten die Unternehmen gewartet, weil man davon ausging, dass sonst clevere Fansfrühzeitig den Titel herausbekommen würden, heißt es offiziell.Vielleicht hat man sich aber auch gerade erst auf diesen Titelgeeinigt.




Bei alledem wundert, dass immer noch irgendwelche Internetnutzerdarauf spekulieren, eine Kennzeichenrechte verletzende Domainteuer an den Kennzeichenrechteinhaber verkaufen zu können. Dennmit einem Domain-Rechtsstreit muss nach wie vor jeder rechnen,der eine Harry Potter Domain registriert. Zwar hatte Warner Bros.vor einigen Jahren bei den Fansites von Kindern eingelenkt; aberdie sind wahrscheinlich nicht schnellagierende Domain-Grabber,mit denen man Registrierungswettkämpfe ausficht.

Nach wie vor sollte man sich davor hüten, Kennzeichenrechte Dritter verletzende Domain-Namen zu registrieren, insbesondere dann,wenn man sie an den Kennzeicheninhaber verkaufen will. Und nurweil eine Domain noch nicht registriert ist oder andere entsprechende Domains registriert haben, bedeutet das nicht, die Sachesei unproblematisch. In der Regel zieht sie Rechtsstreite nachsich und kostet Geld, und zwar ein Vielfaches von dem, was man indie Domain investiert hat.

Autor und weitere Infos: domain-recht.de

Quelle: bbc.co.uk


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