Verheiratet, aber 2 Wohnungen - Welche Steuerklasse?

19. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Ichweissnichts
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 145x hilfreich)
Verheiratet, aber 2 Wohnungen - Welche Steuerklasse?

Vielleicht ist die Frage sehr einfach.
Ist man dann in der Steuerklasse 3?
Oder ändert es sich, weil man nicht ständig zusammen in einer Wohnung lebt?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32920 Beiträge, 17282x hilfreich)

Nö, dann ist man in der Steuerklasse 1.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

6x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ichweissnichts
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 145x hilfreich)

echt jetzt? Wieso das? Nur weil man 2 Wohnungen hat?

9x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32920 Beiträge, 17282x hilfreich)

Wieso das? Weil der Gesetzgeber es so festgelegt hat - wer dauernd getrennt lebt, wird wie ein Alleinstehender behandelt.
Nur weil man 2 Wohnungen hat? 2 Hauptwohnsitze. Wenn man eine gemeinsame Wohnung in München hat und der Gatte hat außerdem noch einen Zweitwohnsitz in Stuttgart, weil er da arbeitet, ist das gar kein Problem...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13746 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo muemmel,

hier liegst du falsch, von "getrennt lebend" im Sinne von "in Scheidung lebend" war doch gar keine Rede.

Natürlich darf ein Ehepaar auch zwei getrennte Wohnungen haben, ist zwar nicht gerade üblich, kommt aber vor.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4898 Beiträge, 1177x hilfreich)

Hatte auch drüber nachgedacht, aber finde, beide Interpretationen sind möglich. Der Sachverhalt gibt einfach zu wenig her. Was heißt "nicht ständig"?
Getrennt von Tisch und Bett?

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Die Antwort auf die Ausgangsfrage hängt sehr davon ab, warum man in zwei getrennten Wohnungen lebt.

Wenn man schon zusammen gewohnt hat, und dann auseinander zieht, dann gilt das im Regelfall als dauerndes getrennt leben und als Folge davon die Steuerklasse 1.

Wenn man gerade geheiratet hat und es noch nicht geschafft hat zusammen zu ziehen, dann gilt das nicht als dauerndes getrennt leben und daher kann der eine Ehegatte die Steuerklasse 3 und der andere die Steuerklasse 5 wählen.

2x Hilfreiche Antwort


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