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Verhandlung über Eilklagen zu Euro-Rettungspaket begonnen

AFP VOM 10.7.2012 | Nachrichten - Allgemein | 4441 Aufrufe
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Euro-Rettungsschirm, ESM, Fiskalpakt, Euro

Kläger sehen Rechte des Parlaments beschnitten

Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag mit der Verhandlung über die Eilanträge gegen den Euro-Rettungsschirm ESM und den Fiskalpakt begonnen. Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle verwies zum Auftakt in Karlsruhe darauf, dass es in der Verhandlung über die sechs Klagen nicht um die Maßnahmen zur Euro-Rettung in der Sache gehe, sondern lediglich um die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung. Aufgrund der engen zeitlichen Begrenzung könne nur eine "summarische Sachprüfung" vorgenommen werden, und keine endgültige Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit der Regelungen.

Mit den Eilanträgen wollen die Kläger verhindern, dass Bundespräsident Joachim Gauck die Ratifizierungsgesetze für ESM und Fiskalpakt unterzeichnet, noch bevor das Verfassungsgericht in der Sache entscheidet. Bei der Entscheidung über die Eilanträge habe das Verfassungsgericht eine schwierige Folgenabwägung zu treffen, führte Voßkuhle aus. Dabei geht es nach seinen Worten darum, dass die zunächst anstehende Entscheidung zu den Eilanträgen eventuell anders ausfallen könnte als der spätere Beschluss in der Hauptsache. "Dass solche Prognoseentscheidungen schwierig sind, liegt auf der Hand", sagte Voßkuhle.

Der Senat werde trotzdem der "Versuchung widerstehen, sein Herz über die ein oder andere Hürde zu werfen, sondern wird mit beiden Füßen auf dem Boden des Grundgesetzes stehend über die Anträge entscheiden", versicherte der Gerichtspräsident.

Der Anwalt des zu den Klägern gehörenden CSU-Abgeordneten Peter Gauweiler, Dietrich Murswiek, sagte vor Gericht, das Verbot finanzieller Hilfeleistungen an Euro-Staaten sei bislang einer der tragenden Stützpfeiler der Stabilitätsunion. "Jetzt wird dieser Stützpfeiler aus dem Gebäude der Währungsunion herausgebrochen." Das Gesetzespaket öffne das Tor zu einer "Haftungs- und Transferunion", in die sich Deutschland nur bei einer Zustimmung der Bevölkerung begeben dürfe. Zu den weiteren Klägern gehören die Linksfraktion im Bundestag und eine Bürgerinitiative um die frühere Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD).

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU), der an der Verhandlung teilnahm, sagte vor Beginn, es sei gut, dass das Verfassungsgericht bereits jetzt verhandele. Er hoffe, dass es nach gründlicher Prüfung bald entschieden werde.

Die vor Gericht verhandelten Gesetze waren erst am 29. Juni von Bundestag und Bundesrat mit Zweidrittel-Mehrheit beschlossen worden. Ein Urteil zu den Eilanträgen wird bis Ende Juli erwartet. Der ESM soll dem vorläufigen Rettungsschirm EFSF nachfolgen, der Fiskalpakt für mehr Haushaltsdisziplin in der Europäischen Union sorgen.

© AFP Agence France-Presse GmbH 2012




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