Verhaltenstipps Hausdurchsuchung
Von Rechtsanwältin Alexandra Braun 8.2.2011 | Ratgeber - Strafrecht | 1114 Aufrufe Mehr zum Thema:Hausdurchsuchung
Eine Hausdurchsuchung stellt für den Betroffenen einen schweren Eingriff dar. Wenn am frühen Morgen überraschend Beamte vor der Tor stehen, dann verhalten sich viele Beschuldigte taktisch unklug. Oft wird ein Geständnis abgelegt, meist völlig voreilig. Es ist daher sinnvoll, sich vorab zu informieren, wie man sich im Falle einer Durchsuchung verhält.
1) Informieren Sie Ihren Rechtsanwalt. Bitten Sie ihn, zu Ihnen zu kommen und der Durchsuchung beizuwohnen. Sollte dies nicht möglich sein, so lassen Sie sich telefonisch beraten.
Alexandra Braun
Hamburg
Jugendstrafrecht, Strafrecht, Ordnungswidrigkeiten, Medizinrecht, Verkehrsstrafrecht, Schadensersatzrecht, Tierrecht Pers. Direktanfrage
2) Bitten Sie die Beamten, sich auszuweisen. Notieren Sie dann Namen und Dienstnummern der beteiligten Personen.
3) Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss in Kopie aushändigen.
4) Widersprechen Sie der Durchsuchung und lassen Sie sich dies bestätigen.
5) Notieren Sie die Vorkommnisse und das Verhalten der beteiligten Personen. Seien Sie höflich, machen Sie aber keinesfalls Angaben zur Sache .
6) Achten Sie darauf, dass nur die im Durchsuchungsbeschluss bezeichneten Räume durchsucht werden.
7) Sollten Gegenstände beschlagnahmt werden, so lassen Sie sich eine Kopie des Beschlagnahmeprotokolls aushändigen. Sofern wichtige Dokumente beschlagnahmt werden, so bitten Sie um Kopien der Unterlagen.
8) Sofern noch nicht geschehen: Kontaktieren Sie nach der Durchsuchung Ihren Rechtsanwalt. Lassen Sie den Anwalt die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung überprüfen und Akteneinsicht nehmen. Erst dann kann über das weitere Vorgehen sinnvoll entschieden werden.
Alexandra Braun
Rechtsanwältin/Strafverteidigerin
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