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Verhaltenskodex für Firmen soll Rechte von Aktionären verbessern

AFP VOM 11.7.2001 | Nachrichten - Geplante Gesetze | 2194 Aufrufe
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Corporate, Governance, Verhaltenskodex, Aktienrecht

- Expertengruppe mit Entwurf für Regelwerk beauftragt

Mit einem Verhaltenskodex für börsennotierte Firmen sollen die Rechte von Aktionären in Deutschland gestärkt werden. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch in Berlin, von einer Expertengruppe in diesem Jahr einen Entwurf für das Regelwerk erarbeiten zu lassen. Grundlage sollen die Empfehlungen der Regierungskommission "Corporate Governance" sein, die am Dienstag an Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) übergeben wurden. Diese sehen schärfere Haftungsregeln für Unternehmensvorstände, eine bessere Information der Aktionäre und die Einschränkung von Aufsichtsratsmandaten vor.

Der künftige Kodex soll nicht gesetzlich fixiert werden. Die Unternehmen sollen aber verpflichtet werden, in ihren Geschäftsberichten darzulegen, ob sie sich im abgelaufenen Jahr an die Verhaltensrichtlinien gehalten haben oder nicht (so genanntes "Comply or explain"-Prinzip). Sollte ein Unternehmen dies unterlassen, sind Sanktionsmöglichkeiten geplant. Konkrete Vorschläge soll das Bundesjustizministerium erarbeiten.

Welche Vorschläge der Regierungskommission im endgültigen Verhaltenskodex stehen werden, ist derzeit noch offen. Die bisher damit befassten Experten der Regierungskommission unter Leitung des Frankfurter Wirtschaftsprofessors Theodor Baums fordern zudem, parallel dazu die Haftung von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern auf grob fahrlässige Falschinformationen auszuweiten. Bislang ist nur bei Vorsatz eine zivilrechtliche Haftung möglich, insbesondere ist hier die geltende Prospekthaftung zu erwähnen. Firmen sollen zudem verpflichtet werden, in jedem Quartal Geschäftsberichte vorzulegen, die von Wirtschaftsprüfern durchgesehen wurden. Deren zuletzt in einigen Fällen in Zweifel gezogene Unabhängigkeit soll besser gewährleistet werden.

Darüber hinaus verlangt die Regierungskommission die Einschränkung von Aufsichtsratsmandaten auf maximal fünf pro Person. Aufsichtsräte sollen keine Mandate bei Firmen wahrnehmen dürfen, die miteinander in Konkurrenz stehen. Die Veröffentlichungspflichten für Aktienbesitz von Vorstands-, Management- und Aufsichtsratsmitgliedern sollen verschärft werden.

Neben einer Stärkung von Aktionären würden die Finanzmärkte insbesondere das innovative Element "Comply or explain" des Verhaltenskodex international honorieren und damit die Finanzierungsbedingungen für deutsche Unternehmen weiter verbessern, gab die Kommission "Corporate Governance" in ihrer Empfehlung an. Der Bericht wird jetzt an den Bundestag weitergeleitet.

© AFP Agence France-Presse GmbH 2001

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Matthias Düllberg
Bochum
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