Verhalten nach EV und weiterenfolgenden Rechnungen
Hallo liebe Forenmitglieder.
Ich bin wieder auf Tipps und Hilfestellung zu dem folgenden Sachverhalt.
Thomas hat seit einem einigen Monaten kein Einkommen und hat von seinen Ersparnissen gelebt. Nun sind die Ersparnisse aufgebraucht und auf Grund einer großen Rechnung musste er eine eidesstattliche Versicherung abgeben. In der Versicherung wurde wahrheitsgemäß angegeben, dass es kein Vermögen gibt. Auch bei der vorangegangen Zwangsvollstreckung wurde kein Vermögen ermittelt.
Es werden noch weitere Rechnungen folgen, die ebenfalls nicht sofort bezahlt werden können. In absehbarer Zeit wird Thomas nun wieder ein Einkommen haben. Wie kann sich Thomas sich nun am klügsten verhalten? Er möchte gerne die offenen Rechnungen bezahlen sobald dies finanziell möglich ist. Das kann aber ca. 2-3 Monate dauern.
Kann jeder neue Gläubiger die erneute Abgabe der eidesstattliche Versicherung fordern?
Falls nicht, macht es Sinn die neuen Gläubiger auf die eidesstattliche Versicherung hinzuweisen und um einen Vergleich zu bitten?
Ich bedanke mich für eure Antworten.
-----------------
" "
von i.smith am 05.04.2011 11:26
Status: Junior (64 Beiträge)
Userwertung:
0,0
(von 0 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden
>Verhalten nach EV und weiterenfolgenden Rechnungen
Thomas war bis vor Abgabe der EV selbstständig allerdings wurden keine Gewinne eingefahren. Das Gewerbe wurde vor Abgabe der EV abgemeldet und zu diesem Zeitpunkt wurde noch kein Antrag auf ALG2 gestellt.
Die neuen Rechnungen wurden vor Abgabe der EV geschaffen.
Und ja, das Vermögen wurde vor Abgabe der EV verbraucht. Durch den Verbrauch der Rücklagen, ist überhaupt erst zur Abgabe der EV gekommen.
-----------------
" "
von i.smith am 06.04.2011 11:19
Status: Junior (64 Beiträge)
Userwertung:
0,0
(von 0 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden
>Verhalten nach EV und weiterenfolgenden Rechnungen
Wie im ersten Beitrag erwähnt, wird Thomas in ca. 2-3 Monaten in der Lage sein die Rechnungen zu bezahlen. Er hat einige Wochen nach Abgabe der eine neue Beschäftigung bekommen. Auf Grund des geringen Entlohnung wird es eben die erwähnten 2-3 Monate dauern.
Die Rechnungen, welche sich momentan ansammeln sind z.B. Rechnungen aus laufenden Verträgen z.B. Telefon, Internet, Versicherungen und Ratenzahlungen von Krediten. Die Zeitpunkte der Vertragsabschlüsse zu den laufenden Rechungen liegen allesamt deutlich vor Abgabe der EV.
Ist ein Vergleich mit den Gläubigern nun realistisch?
-----------------
" "
von i.smith am 07.04.2011 16:36
Status: Junior (64 Beiträge)
Userwertung:
0,0
(von 0 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden