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Verhalten nach EV und weiterenfolgenden Rechnungen

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Verhalten nach EV und weiterenfolgenden Rechnungen

Hallo liebe Forenmitglieder.

Ich bin wieder auf Tipps und Hilfestellung zu dem folgenden Sachverhalt.

Thomas hat seit einem einigen Monaten kein Einkommen und hat von seinen Ersparnissen gelebt. Nun sind die Ersparnisse aufgebraucht und auf Grund einer großen Rechnung musste er eine eidesstattliche Versicherung abgeben. In der Versicherung wurde wahrheitsgemäß angegeben, dass es kein Vermögen gibt. Auch bei der vorangegangen Zwangsvollstreckung wurde kein Vermögen ermittelt.

Es werden noch weitere Rechnungen folgen, die ebenfalls nicht sofort bezahlt werden können. In absehbarer Zeit wird Thomas nun wieder ein Einkommen haben. Wie kann sich Thomas sich nun am klügsten verhalten? Er möchte gerne die offenen Rechnungen bezahlen sobald dies finanziell möglich ist. Das kann aber ca. 2-3 Monate dauern.

Kann jeder neue Gläubiger die erneute Abgabe der eidesstattliche Versicherung fordern?

Falls nicht, macht es Sinn die neuen Gläubiger auf die eidesstattliche Versicherung hinzuweisen und um einen Vergleich zu bitten?

Ich bedanke mich für eure Antworten.

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von i.smith am 05.04.2011 11:26
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>Verhalten nach EV und weiterenfolgenden Rechnungen
Irgendwie ist das sehr undurchsichtig. Wurde Antrag auf Zahlung von ALG gestellt? Wurde das abgelehnt?

Generell gilt:

Eine EV muss zunächst nur alle 3 Jahre abgegeben werden. Es sei denn, die Vermögenssituation hat sich geändert. Bei einem entsprechenden Antrag durch einen Gläubiger wird der GV in der Regel darauf hinweisen, dass die EV bereits geleistet wurde. Bei erneuter Arbeitsaufnahme wäre ggf. aber eine neue EV zu leisten

Wurde die den neuen Rechnungen zugrunde liegenden Tatsachen vor oder nach Abgabe der eidesstattlichen Versicherung geschaffen?

Ich habe irgendwie etwas Bauchschmerzen mit dem Vermögen. War es verbraucht, als die EV abgegeben wurde?

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von einzige!-kleine-koenigin.. am 05.04.2011 23:21
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>Verhalten nach EV und weiterenfolgenden Rechnungen
Thomas war bis vor Abgabe der EV selbstständig allerdings wurden keine Gewinne eingefahren. Das Gewerbe wurde vor Abgabe der EV abgemeldet und zu diesem Zeitpunkt wurde noch kein Antrag auf ALG2 gestellt.

Die neuen Rechnungen wurden vor Abgabe der EV geschaffen.
Und ja, das Vermögen wurde vor Abgabe der EV verbraucht. Durch den Verbrauch der Rücklagen, ist überhaupt erst zur Abgabe der EV gekommen.

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von i.smith am 06.04.2011 11:19
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>Verhalten nach EV und weiterenfolgenden Rechnungen
Dann wäre jetzt erstmal wohl schleunigst ein ALG II-Antrag fällig, oder? Und er kann sich einen Job suchen. Sollte Letzterer lukrativ bezahlt sein, also deutlich über dem Selbstbehalt, freuen sich sicher auch die lieben Gläubiger über bessere Raten...Zur Schuldnerberatung könnte der Mensch im übrigen auch mal gehen!!

-- Editiert am 06.04.2011 20:35


von Morgause am 06.04.2011 20:31
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>Verhalten nach EV und weiterenfolgenden Rechnungen
Wie im ersten Beitrag erwähnt, wird Thomas in ca. 2-3 Monaten in der Lage sein die Rechnungen zu bezahlen. Er hat einige Wochen nach Abgabe der eine neue Beschäftigung bekommen. Auf Grund des geringen Entlohnung wird es eben die erwähnten 2-3 Monate dauern.

Die Rechnungen, welche sich momentan ansammeln sind z.B. Rechnungen aus laufenden Verträgen z.B. Telefon, Internet, Versicherungen und Ratenzahlungen von Krediten. Die Zeitpunkte der Vertragsabschlüsse zu den laufenden Rechungen liegen allesamt deutlich vor Abgabe der EV.

Ist ein Vergleich mit den Gläubigern nun realistisch?

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von i.smith am 07.04.2011 16:36
Status: Junior (64 Beiträge)
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>Verhalten nach EV und weiterenfolgenden Rechnungen
quote:
Ist ein Vergleich mit den Gläubigern nun realistisch?

Nein, unrealistischer.

Warum sollte ein Gläubiger sich vergleichen wenn er in absehbarer Zeit alles bekommen kann?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"


von Harry van Sell am 07.04.2011 21:25
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