Verhalten der Detektive richtig?

5. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Highknee
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Verhalten der Detektive richtig?

Nachdem ich nun von meiner Seite erst mal alles getan habe was ich tun könnte....ob es sinnvoll ist oder nicht, kommen langsam die Erinnerungen an diesem unnötigen Vorgang zurück.

Noch mal zur Erinnerung, ich habe mehrere Sachen im Wert von über 400 € gekauft und dabei einen Artikel im Wert von 40 € in einem der gekauften Verpackungen gesteckt.

An der Kasse machte die Kassiererin genau die entsprechende Verpackung auf(nicht die anderen), nahm die Teile raus und untersuchte sie genau (sie wusste also schon Bescheid). Sie sagte dann aber nur wörtlich: Aha, sind lauter Einzelteile zum zusammenbauen, wollte nur mal sehen weil mein Mann sich so was auch gewünscht hat, packte wieder zusammen und kassierte.
Nach der Kasse wurde ich von einem Ladendetektiv dann umgehend aufgefordert mitzukommen.

Auch wenn ich selbst zu dämlich war zu diesen Zeitpunkt zu erkennen das ich aufgefallen bin, Scheiße gebaut habe und zu sagen....sorry das war versehentlich, muss natürlich beides bezahlen....hätte man doch nicht so zu tun brauchen al wäre alles o.k. und mich bezahlen lassen und durch die Kasse gehen lassen. Im Nachhinein habe ich das Gefühl denen war es wichtiger erst mal offiziel die 400 € in der Kasse zu haben um mich anschließend für die 40 € langzumachen....
Hätten die sofort was gesagt hätte ich zwar für den Täuschungsversuch auch geradestehen müssen....logisch, aber ich hätte unter diesen Umständen mit Sicherheit nicht 400 € in dem Laden gelassen. Außerdem hätten die mir damit sehr geholfen indem sie den eigentlichen Diebstahl unterbunden hätten. Auch danach würde ich so was nie wieder versuchen. Wäre peinlich genug geworden und eine Strafe hätte ich ebenfalls zu erwarten gehabt, wäre aber in diesem Fall nicht ganz so schlimm gewesen.


Anschließend ist mir noch etwas aufgefallen...
Mal abgesehen davon dass der eine Detektiv sich mehr schreiend mit mir unterhlten hatte, mir immer wieder ins Wort gefallen ist, nur ständig mit Scheiß Tag und ich hol am besten sofort die Polizei gedroht hat, haben sie natürlich meine Personalien auf einem Vordruck aufgenommen. Ich kann mich auf Grund der Situation absolut nicht mehr daran erinnern ob ich was unterschreiben musste oder nicht. Auf jeden Fall bin ich nachdem alles vorbei war und ich schon am Auto war noch mal hin um zu fragen wie es denn jetzt weitergeht. Während der ruhigere von beiden mir dies erklährte stellte ich fest, dass die Beiden in der Zwischenzeit auf der Rückseite des Formulars einen ausführlichen Bericht verfasst hatten welchen Sie regelrecht vor mir versteckten. Angeblich ist das so gewollt und ich dürfe den nicht sehen weil man meine Aussage später mit diesem vergleichen will.....Kann das sein.
Falls ich das Formular vorher unterschrieben habe kann man doch nicht nachher noch einen Bericht hinzufügen...ich habe zwar alles zugegeben aber was weiß ich was die da reinschreiben. Auch wenn ich nicht unterschrieben habe heißt das zwar ebenfalls das ich es zugegeben habe....aber auch noch lange nicht damit einverstanden sein muss was die sich da zusammenreimen.

Was meint Ihr dazu

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16 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Außerdem hätten die mir damit sehr geholfen indem sie den eigentlichen Diebstahl unterbunden hätten. Auch danach würde ich so was nie wieder versuchen. Wäre peinlich genug geworden und eine Strafe hätte ich ebenfalls zu erwarten gehabt, wäre aber in diesem Fall nicht ganz so schlimm gewesen.


Auch versuchter Diebstahl ist nach § 242 , bzw. § 248a StGB strafbar. Da hätte sich also net so viel geändert. Und die Begründung (ich übertreibe jetzt mal bewußt) "Ich lasse nur 400,00 € in einem Laden, in dem man mich in Ruhe für 40,- klauen läßt", finde ich auch etwas merkwürdig. Ganz davon abgesehen, war der Diebstahl in diesem Fall erst vollendet, nachdem Sie die Kasse passiert hatten. Und auch der Versuch wäre vorher kaum nachzuweisen gewesen, denn Sie hätten ja jederzeit sagen können: "Hups, daß muß ich noch zahlen". Dann hätten die Detektive schlechte Karten gehabt, wenn sie Ihnen einen Diebstahlsversuch hätten vorwerfen wollen, evtl. sogar noch mit einer Beleidungsklage rechnen müssen usw. Auch wenn ich für eine gewisse coleur von Dedektiven nicht viel überig habe, aber leicht ist deren Job auch nicht immer.

Was den "Bericht" angeht, ist das die Darstellung/evtl. der Strafantrag der Detektive. Vor Gericht zählen letztendlich deren Aussagen , die den dort niederglegten Hergang bestätigen. Es kommt i.Ü. vor Gericht regelmäßig nicht gut an, wenn man das eigene Fehlverhalten mit möglichem Fehlverhalten anderer relativieren will, welches ich hier aber auch nicht sehe.

Lediglich über die Frage, ob die Kassiererin/die Detektive Sie (moralisch) darauf hinweisen hätten müssen, daß Sie im Begriff sind einen Diebstahl zu begehen, wenn Sie das zuviel eingepackte nicht zahlen, könnte man nachdenken. Aber ich denke, als erwachsener Mensch und Pädagoge sollte man selber wissen, was man tut.



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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
Highknee
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:Auch versuchter Diebstahl ist nach § 242 , bzw. § 248a StGB strafbar

Das hatte ich ja erwähnt dass ich in diesem Fall ebenfalls zu Recht bestraft worden wäre.
Ebenfalls möchte ich die geklauten 40 € keinenfalls mit den bezahlten 400 € rechtfertigen....das war absoluter Mist den ich zu tiefst bereue und was auch nie wieder vorkommen wird.

Zitat:Ganz davon abgesehen, war der Diebstahl in diesem Fall erst vollendet, nachdem Sie die Kasse passiert hatten.

Das ist es was ich meine. Diebstahl ist strafbar, allein schon der Gedanke daran ist falsch, aber warum wird er nicht verhindert wenn er offensichtlich verhindert werden kann?

Auch möchte ich mein eigenes Fehlverhalten nicht vor Gericht mit dem Fehlverhalten anderer relativieren, deswegen frage ich hier.
Ich habe was falsches strafbares gemacht, keine Ahnung was mich dazu getrieben hat und habe dabei zwar spät aber dazugelernt.
Das ein erwachsener Mensch wissen sollte was er tut ist richtig und genau das macht mir auch am meisten zu schaffen. Aber auch erwachsene machen Fehler dessen schlimme Folgen durch das Einschreiten andere gemindert werden können.
Wenn man jemanden auf der Brücke steht lässt man ihn auch nicht erst springen bevor man was tut.
Noch was zum Fehlverhalten anderer. Wenn man so etwas macht ist man noch lange kein Schwerverbrecher und auch nicht auf dem besten Weg dorthin. Für viele....schließe mich ein...ist so was ein derart negativer Einschnitt im Leben dass sie es allein aus diesem Grund nie mehr versuchen würden. Trotzdem haben die detektive sich mit einem geständigen gutmütigen Verdächtigen oder auch Täter vernünftig zu unterhalten....egal was ihnen vorher über die Leber gelaufen ist. Können sie das nicht, haben sie den falschen Job.

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#3
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

"Das ist es was ich meine. Diebstahl ist strafbar, allein schon der Gedanke daran ist falsch, aber warum wird er nicht verhindert wenn er offensichtlich verhindert werden kann?"

Er wurde doch verhindert. Ob vor oder nach der Kasse ist dabei ja egal. Die Detektive kosten das Geschäft schließlich auch Geld und wollen daher auf Nummer sicher gehen. Völlig verständlich, denke ich. Sehr reumütig scheinen Sie nicht zu sein.

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"Kann es sein, daß Desinteresse und Dummheit sich die Hand geben?
Weiß ich nicht - ist mir auch egal"

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#4
 Von 
Tommy21
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 132x hilfreich)

Also, ich würde noch einen Schritt weitergehen:

"An der Kasse machte die Kassiererin genau die entsprechende Verpackung auf(nicht die anderen), nahm die Teile raus und untersuchte sie genau (sie wusste also schon Bescheid). Sie sagte dann aber nur wörtlich: Aha, sind lauter Einzelteile zum zusammenbauen, wollte nur mal sehen weil mein Mann sich so was auch gewünscht hat..."

Das war ihr Einsatz!! Da hätten sie spätestens sagen müssen: oh... sorry.... habe ich übersehen, zahle ich natürlich auch noch!!

War doch der Wink mit dem Zauhnpfahl!!

Oder hätte die Kassiererin ihrer Meinung nach nachfragen müssen, ob sie es wirklich klauen wollen??

Gruß Tommy

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#5
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Möglich wäre auch, daß die Detektive sich nicht sicher waren, ob die Ware in die falsche Packung getan wurde. Um dies vor der "Festnahme" zu checken, sollte die Kassiererin nachsehen. Das würde auch erklären, warum man Sie nicht vorher stellen wollte.

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#6
 Von 
Highknee
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Er ist nicht verhindert worden.
Nach der Kasse habe ich den Diebstahl begangen...an der Kasse hätte ich es "nur" Versucht, auch wenn die Bestrafung die gleiche ist.
Klar hab ich ja selbst entscheiden können, aber irgendwas muss ja ausgesetzt haben um diese Tat zu begehen.
Evtl. nehme ich die Sache ja auch zu ernst,
aber so hätte ich mir bei gleicher Bestrafung und eigenen Vorwürfen hinterher sagen können...lerne daraus, das darf Dir nie wieder passieren, Gott sei Dank hat Dich zumindest jemand davon abgehalten es wirklich mitzunehmen.

"Sehr reumütig scheinen Sie nicht zu sein."

Stimmt, deswegen schreibe ich hier auch so viel und fühle mich....wie viele meinen dieser Kleinigkeit... seit zwei Tagen derart beschissen dass ich mich gestern persönlich beim Filialleiter für mein Fehlverhalten entschuldigt habe.

Mir kommt es nicht darauf an ob ich einen Artikel im Wert von 2, 40 oder 4000 € habe mitgehen lassen wollen.
Diebstahl ist Diebstahl, micht plagt die Tatsache dass ich den Aussetzer hatte und die Erkenntnis das ihn andere hätten verhindern können. Für das Geschäft wäre es egal gewesen, den Denkzettel hätte ich verdienter Weise sowieso bekommen.

Ich weiß ja nicht ob ich der einzige hier mit dieser Meinung bin.
Ich würde demnächst wenn ich einen beim Klauen beobachte und den Eindruck habe dass er nicht gleich Handgreiflich wird ihm zuflüstern dass er da ganz großen Mist verzapft...evtl. ist ja noch was zu retten.

Warum soll ich anschließend als bezahlender Kunde durch die Kasse gehen und einem evtl. Ersttäter von oben herrab anschauen und sagen Ätsch, ich habs die ganze Zeit beobachtet und gehofft dass Du´s am eigenen Leib spürst.

Übringens sind das alles nur meine persönlichen Meinungen zu dieser Vorgehensweise, unabhängig davon ob es nun wirklich so gemacht wird oder werden sollte.

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#7
 Von 
Highknee
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Tommy

Das ist für mich die bis jetzt einzige logische Erklärung. Das zu erkennen war ich wohl zu doof und muss mir nun zusätzlich noch vorwerfen das ich auch die letzte Chance selbst verspielt habe.
Na ja, wenn ich an diesem Tag alle Sinne beisammen gehabt und Clever gewesen wäre, hätte ich das Teil einfach wie immer normal gekauft, oder ich hätte gar nichts gekauft und einen Großteil der Summe für die Flutopfer gespendet....die haben wirkliche Probleme und könntens weitaus eher gebrauchen.

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#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Er ist nicht verhindert worden.
Nach der Kasse habe ich den Diebstahl begangen...an der Kasse hätte ich es "nur" Versucht, auch wenn die Bestrafung die gleiche ist.

[...]

Evtl. nehme ich die Sache ja auch zu ernst,
aber so hätte ich mir bei gleicher Bestrafung und eigenen Vorwürfen hinterher sagen können...lerne daraus, das darf Dir nie wieder passieren, Gott sei Dank hat Dich zumindest jemand davon abgehalten es wirklich mitzunehmen.


Ich denke Sie sehen da Unterschiede wo keine sind. Letztendlich ist doch verhindert worden, daß Sie die Ware mitnehmen ohne zu bezahlen. Und auch der von Ihren genannte "Lerneffekt" kann doch derselbe bleiben. Ich verstehe schon worauf Sie hinauswollen, aber ich sehe keinen "moralischen/gewissensmäßigen" Unterschied, ob Sie vor der Kasse wegen des "Versuchs" gestellt werden, oder nach der Kasse wegen der "Vollendung". Wie Sie selber wissen, ist die Strafbarkeit an sich per se die selbe (wobei es hier aber hinsichtlich der Nachweisbarkeit der Straftat ein Problem gäbe, siehe weiter unten) , und auch "moralisch" sehe ich keinen Unterschied zwischen einem von Dritten verhinderten Versuch und einer Vollendung. In beiden Fällen bestand Diebstahlsvorsatz.

Dazu kommt in diesem Fall auch noch -strafrechtlich gesehen- daß die Detektive es zur Vollendung kommen lassen mußten, damit überhaupt eine Strafbarkeit nachgeweisen werden kann. Denn den Versuch hätten Sie jederzeit bestreiten können, indem Sie gesagt hätten: "Natürl. hätte ich alles an der Kasse gezahlt". Da die Ware auch nicht in eine sog. Gewahrsamsenklave verbracht war, wäre -wie gesagt- nichts nachzuweisen gewesen.

Und da ist der einzigste Punkt an dem man theor. ansetzen könnte: Haben die Detektive die (moralische) Pflicht den Diebstahl im Vorfeld zu verhindern!? Hätten sie es in Ihrem Fall getan, wären Sie allerdings straffrei ausgegangen, (weil Versuch nicht nachweisbar), die Strafe wäre also nicht die gleiche.

Im Gegenteil: 90% aller Kunden hätten wohl den Spieß umgedreht, und sich heftigst gegen die Unterstellung verwahrt, daß man vorgehabt hätte nicht alles zu zahlen. Insofern riskieren die Detektive hier noch eine Strafanzeige wegen Beleidigung. Von daher ist es für mich völlig verständlich, daß man Sie erst die Kasse passieren lies. Überdies gab es ja sogar den "Wink mit dem Zaunpfahl" durch die Kassiererin. Da Sie auch den ignoriert haben (oder nicht vestanden haben), können Sie aber IMHO im Nachhinein dem Personal nicht vorwerfen, nicht noch direkter auf Sie eingewirkt zu haben.

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#9
 Von 
Highknee
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja ja....da ist schon was wahres dran.

Der Lernefekt kann nicht nur, sondern wird auch so der gleiche bleiben.

Ich bilde mir halt nur ein, dass trotz gleicher Straftat, wenn man mich bereits an der Kasse gestellt hätte, es für mich selbst etwas leichter geworden wäre mir diesen einmaligen Ausrutscher selber zu verzeien.
Ich denke die meisten können sich nicht vorstellen das man sich auch nach so einer "kleinen" Straftat als Erwachsener psychisch selbst so fertig machen kann dass man dran verzweifelt...unabhängig davon ob man es vorher hätte wissen müssen.

Allerding wäre ich auch in diesem Fall nie auf den Gedanken gekommen die Sache zu bestreiten.
So blöde wie es klingt, daführ bin ich einfach zu gutmütig...ich habs ja gemacht.

Ich mache auch dem Personal keinen Vorwurf, letzendlich ist keiner von denen verantwortlich für mein Verhalten.
Es fällt mir nur schwer zu verstehen dass Leute eingestellt werden, die obwohl sie könnten alles unterlassen müssen um eine Straftat im Keim zu ersticken, nur um die vollendete Straftat hinterher nachweisen zu können.
Macht in meinen Augen zumindest bei reuigen Tätern keinen Sinn....ich gebe Ihnen aber Recht, wie sollen die vorher unterscheiden.

Ein anderer lacht sich ein ins Fäustchen und stellt sich nächsten Tag gleich wieder an.

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#10
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

So langsam wird es wirklich eine moralische Diskussion. Aber mal rein pädagogisch betrachtet, werden durch die Erziehungsmaßnahme "Erwischen und Bestrafen" letztlich mehr Straftaten verhindert, als wenn immer ein Auge zugedrückt würde. Denn erst durch die Strafe werden die meisten Menschen geläutert. (so auch ich vor vielen Jahren :) )

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#11
 Von 
Thomas.Newton
Status:
Praktikant
(608 Beiträge, 62x hilfreich)

Also diesen ganzen Beitrag von Highknee kann ich kaum für echt halten.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Highknee
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich würde sehr sehr viel dafür geben wenn Du Recht hättest

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 250x hilfreich)

Übrigens:

Schon mit dem Verstecken der Ware in dem Karton wurde der Diebstahl vollendet. Das ist unabhängig davon, ob du beobachtet wurdest oder nicht.

Stichwort "Gewahrsamsexklave"

Gruß
Harry!

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)

Ich habe in diesem Zusammenhang mal eine allgemeinere Frage.

Wie ist es eigentlich, wenn die Kassiererin eine Ware irgendwie falsch zuordnet? Beispielsweise hält sie die Ware X für 20 Euro für das Sonderangebot Y für 15 Euro und tippt diesen Preis ein. Oder es liegt ein durch das Personal(!) verursachter Fehler bei der Preisauszeichnung vor (Preisschild mit geringerem Preis aufgeklebt). Oder die Kassiererin verzählt sich bei der Anzahl gleichartiger Artikel und gibt eine geringere Zahl von Artikeln ein.

Muß der Kunde, wenn er diesen Fehler der Kassiererin bemerkt, diese ohne weitere Aufforderung darauf aufmerksam machen, oder kann er diesen Irrtum straffrei ausnutzen, indem er nichts weiter sagt, den geforderten Betrag zahlt und die Ware einsteckt?

("Fehler", die durch Manipulationen des Kunden verursacht werden, wie eigenes Vertauschen von Etiketten oder Verstecken von Artikeln, meine ich hierbei nicht.)

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

@ Fix

Das wäre ein Unterlassungsdelikt. Begehung durch Unterlassen, ist aber nur bei Garantenstellung strafbar.

Beispiel:

Ich sehe den mir bekannten Max Massenmörder, der aus der JVA ausgebrochen ist (was ich in der Zzeitung gelesen habe) in einem Café sitzen. Mache ich mich strafbar, wenn ich nicht die Polizei informiere?

Nein!

Gleicher Sacheverhalt, jedoch bin ich von Beruf nicht Sozialarbeiter, sondern Polizeibeamter. Mache ich mich dann strafbar?

Ja, aufgrund meiner Garantenstellung als Pol.Beamter.

@ Harry

Hier liegt der Beschreibung nach kein Verbringen der Ware in eine Gewahrsamsenklave vor, somit kein vollendeteter Diebstahl vor der Kasse.

Die Ware befand sich weiterhin in der Herrschaftssphäre des Ladens (Schachtel mit der anderen Ware), und lag im Einkaufswagen, oder sonst wo, wo die Herrschaftssphäre des Ladens gegeben ist. Somit wurde der Gewahrsam des Ladens nicht gebrochen, was aber Tatbestandsvoraussetzung für den vollendeten Diebstahl ist.

vgl. http://www.studkom.de/stgb/bt/242-248/242.shtml

Eine Sache ist dann in die Gewahrsamsenklave verbracht, wenn sie für den Inhaber des vorigen generellen Gewahrsams nur unter Durchbrechung der personalen Schutzzone an sich nehmbar ist. Solange der alte Gewahrsamsinhaber die Sache, dem anderen einfach noch wegnehmen kann, hat er noch keinen neuen Gewahrsam begründet. Neuer Gewahrsam ist also noch nicht begründet , wenn der "Dieb" ein größere Sache offen in der Hand trägt, sie sich (wenn auch versteckt) noch im Einkaufswagen befindet. .

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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Mosch
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Das Verhalten der Detektive war in Ordnung. Sie haben nämlich erst nach dem Kassenbereich zugegriffen. Dies ist Ihnen so vorgeschrieben. Siehe Peilert " Das Recht des Auskunftei- und Detektivgewerbes".

Ich kann wiedermal Streetworker zustimmen.

Denn die Herrschaftssphäre des Berechtigten wurde nicht verlassen. Insoweit handelt es sich nur um den Versuch des Diebstahls.

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