Guten Tag Zusammen!
Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand von Euch erklären könnte.
Ich habe eine Klageschrift (Zivilrecht) zugestellt bekommen und sofort einen Anwalt beauftragt, der schon eine Klageerwiderung an das Amtsgericht geschickt hat. Mit ihm habe ich gesprochen und gesagt, dass mein Wunsch ist (wenn ich gewinne), dass die Klägerseite alle Rechtsstreits-/Anwaltskosten bezahlt, wenn sie unterliegen werden. Jetzt bekomme ich von meinem Anwalt eine Vergütungsrechnung, die ich innerhalb 2 Wochen bezahlen soll.
Hier ist meine Frage: ob es üblich ist, dass man die Rechnung nicht erst nach dem gerichtlichen Termin (Entscheidung) bekommt? Wenn ich gewinne, bekomme ich schon gezahltes Geld zurück?
Danke!
Vergütungsrechnung
24. Juni 2017
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Frage vom 24. Juni 2017 | 20:20
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 0x hilfreich)
Vergütungsrechnung
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#1
Antwort vom 24. Juni 2017 | 21:56
Von
Status: Unbeschreiblich (120361 Beiträge, 39881x hilfreich)
ZitatHier ist meine Frage: ob es üblich ist, dass man die Rechnung nicht erst nach dem gerichtlichen Termin (Entscheidung) bekommt? :
Ja, ist nicht unüblich. Nicht jeder Anwalt ist bereit auf Kredit zu arbeiten.
ZitatMit ihm habe ich gesprochen und gesagt, dass mein Wunsch ist (wenn ich gewinne), dass die Klägerseite alle Rechtsstreits-/Anwaltskosten bezahlt, wenn sie unterliegen werden. :
Wenn sich Dein Wunsch nicht erfüllt, dann hättest Du auch bezahlen müssen.
ZitatWenn ich gewinne, bekomme ich schon gezahltes Geld zurück? :
Nein, das wird dann vom Gegner gezahlt oder gerichtlich beigetrieben.
#2
Antwort vom 24. Juni 2017 | 22:14
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die ausführliche Antwort!
Die Rechnung habe ich bezahlt, Keiner arbeitet umsonst, ist mir klar. Dachte nur, dass ich/oder Gegner die Rechnung am Ende des Prozesses bezahle/t.
Zitat:Wenn sich Dein Wunsch nicht erfüllt, dann hättest Du auch bezahlen müssen.
Mein Anwalt meinte, dass im Falle des Gewinnes keine Kosten mir entstehen werden.
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#3
Antwort vom 25. Juni 2017 | 08:56
Von
Status: Weiser (16555 Beiträge, 9319x hilfreich)
Zitat:Hier ist meine Frage: ob es üblich ist, dass man die Rechnung nicht erst nach dem gerichtlichen Termin (Entscheidung) bekommt?
Das ist unüblich.
Die allermeisten Anwälte arbeiten nur mit Vorkasse.
D.h. derjenige, der den Anwalt beauftragt (= Sie), zahlt erstmal.
Wenn Sie gewinnen, haben Sie einen Erstattungsanspruch.
D.h. der Gegner zahlt an Sie den Betrag, den Sie an den Anwalt gezahlt haben oder der Gegner zahlt an den Anwalt und Sie bekommen vom Anwalt das gezahlte Honorar zurück.
#4
Antwort vom 25. Juni 2017 | 09:43
Von
Status: Unbeschreiblich (38489 Beiträge, 14014x hilfreich)
Geht ja gar nicht anders. Wenn ein Verfahren z.B. 2 Jahre dauert, wovon soll der Anwalt die zwei Jahre leben?
wirdwerden
Und jetzt?
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