Vergütungsrechnung

24. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
mona8
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Vergütungsrechnung

Guten Tag Zusammen!

Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand von Euch erklären könnte.

Ich habe eine Klageschrift (Zivilrecht) zugestellt bekommen und sofort einen Anwalt beauftragt, der schon eine Klageerwiderung an das Amtsgericht geschickt hat. Mit ihm habe ich gesprochen und gesagt, dass mein Wunsch ist (wenn ich gewinne), dass die Klägerseite alle Rechtsstreits-/Anwaltskosten bezahlt, wenn sie unterliegen werden. Jetzt bekomme ich von meinem Anwalt eine Vergütungsrechnung, die ich innerhalb 2 Wochen bezahlen soll.
Hier ist meine Frage: ob es üblich ist, dass man die Rechnung nicht erst nach dem gerichtlichen Termin (Entscheidung) bekommt? Wenn ich gewinne, bekomme ich schon gezahltes Geld zurück?

Danke!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von mona8):
Hier ist meine Frage: ob es üblich ist, dass man die Rechnung nicht erst nach dem gerichtlichen Termin (Entscheidung) bekommt?

Ja, ist nicht unüblich. Nicht jeder Anwalt ist bereit auf Kredit zu arbeiten.



Zitat (von mona8):
Mit ihm habe ich gesprochen und gesagt, dass mein Wunsch ist (wenn ich gewinne), dass die Klägerseite alle Rechtsstreits-/Anwaltskosten bezahlt, wenn sie unterliegen werden.

Wenn sich Dein Wunsch nicht erfüllt, dann hättest Du auch bezahlen müssen.



Zitat (von mona8):
Wenn ich gewinne, bekomme ich schon gezahltes Geld zurück?

Nein, das wird dann vom Gegner gezahlt oder gerichtlich beigetrieben.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mona8
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die ausführliche Antwort!

Die Rechnung habe ich bezahlt, Keiner arbeitet umsonst, ist mir klar. Dachte nur, dass ich/oder Gegner die Rechnung am Ende des Prozesses bezahle/t.

Zitat:
Wenn sich Dein Wunsch nicht erfüllt, dann hättest Du auch bezahlen müssen.

Mein Anwalt meinte, dass im Falle des Gewinnes keine Kosten mir entstehen werden. :???:

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
Hier ist meine Frage: ob es üblich ist, dass man die Rechnung nicht erst nach dem gerichtlichen Termin (Entscheidung) bekommt?

Das ist unüblich.

Die allermeisten Anwälte arbeiten nur mit Vorkasse.
D.h. derjenige, der den Anwalt beauftragt (= Sie), zahlt erstmal.
Wenn Sie gewinnen, haben Sie einen Erstattungsanspruch.
D.h. der Gegner zahlt an Sie den Betrag, den Sie an den Anwalt gezahlt haben oder der Gegner zahlt an den Anwalt und Sie bekommen vom Anwalt das gezahlte Honorar zurück.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38489 Beiträge, 14014x hilfreich)

Geht ja gar nicht anders. Wenn ein Verfahren z.B. 2 Jahre dauert, wovon soll der Anwalt die zwei Jahre leben?

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

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