Vergleichswerbung?

25. Mai 2005 Thema abonnieren
 Von 
guest-12305.06.2012 23:43:09
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 2x hilfreich)
Vergleichswerbung?

Hey,

für eine Arbeit brauche ich folgende Info:

eine Firma schreibt in Ihrer Werbung: "wir sind günstiger als Firma..."
Unterliegt es der Vergleichswerbung und ist somit in Deutschland untersagt?

Viele Dank im Voraus

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Vergleichende Werbung ist in Deutschland schon seit einiger Zeit nicht mehr grds. verboten - vgl. § 2 UWG . Der hier angesprochene Vergleich ist - sofern er zutreffend ist - daher mE wettbewerbsrechtlich zulässig.

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

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#2
 Von 
mohammad_mde
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

hi,
eine Firma namens "yama" stellt reine Parfümöl her und schreibt in ihrer Werbung: " Unser Parfümöl "yama Note 2" riecht ähnlich wie "Boss botteld" und unser Parfümöl "yama Note 3" riecht ähnlich wie "Gucci envy" usw" ist sowas wettbewerbsrechtlich zulässig...
ich wäre sehr dankbar für eine Antwort.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Subjektive Vergleiche ('ist ähnlich wie...') sind in der Regel unzulässig und können eine Markenrechtsverletzung darstellen. UWG erlaubt nur Vergleiche anhand objektiv nachprüfbarer Kriterien.

1x Hilfreiche Antwort



#6
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Meines Erachtens stellt der Duft eines Duftwassers eine typische, wesentliche und nachprüfbare(!) Eigenschaft dieser Ware dar.

Angesichts des doch immer recht subjektiven Charakters von Düften (würde der Durchschnittsmensch überhaupt mit 'holzig' etwas anfangen können?) wäre eine Aussage wie 'riecht wie Chanel No. 5' wohl kaum objektiv nachprüfbar und eine unzulässige Verkürzung (ist Identität oder nur starke Ähnlichkeit gefragt?).

Zumal hier offenbar der Versuch der Ausnutzung eines bekannten Markennamens vorliegt.

Möglicherweise zulässig wäre eher 'Lt. einer repräsentativen Umfrage des Z-Instituts finden 80% der Befragten, XY rieche wie Chanel No. 5'.

Genau deswegen wirbt ja auch niemand mit 'so komfortabel wie Mercedes' oder 'so weich wie Perwoll'.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Begründung: die Dufrichtung eines Parfums sei zwar eine objektiv nachprüfbare, aber keine wesentliche Eigenschaft eines Parfums

Das Urteil suche ich mir mal heraus. Ich frage mich ehrlich, wenn die Duftrichtung keine wesentliche Eigenschaft von Parfum ist, was ist dann eine wesentliche Eigenschaft? Die Farbe?

1x Hilfreiche Antwort

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