Vergleich wurde widerrufen->Kammertermin
Hallo, folgender Fall:
Ich wurde am 10.1.2012 wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung vom AG fristlos gekündigt. Daraufhin reichte ich Kündigungsschutzklage ein, u.a. klagte ich auch die noch ausstehenden Lohnzahlungen von Dezember 11 und Januar 12 ein. Darüber hinaus auch Nachtzuschläge.
Bei der Güteverhandlung bekam ich die schriflich eingereichten Kündigungsgründe vom ex-AG zu lesen.AG war nicht anwesend. Nur seine RA. Darin war auf einmal der angebliche Kündigungsgrund, dass ich 3 Tage fernmündlich frei wollte, die ich aber nicht bekam und daraufhin krank machte.
Die ausstehenden Lohnzahlungen rechtfertigte der AG so, dass ich 2 Unfälle verschuldete und er die Selbstbeteiligungen mit 2x 1000€ aufrechnet.
Richter R schlug folgenden Vergleich vor:
1.Das Arbeitsverhältnis endet mit einer ordentlichen Kündigung fristgerecht zum 15.2.2012.
2.Zahlung der Gehälter von Dezember, Januar und die Hälfte vom Februar.
3.Ich verzichte auf die Nachtzuschläge
4.AG verzichtet auf Schadensersatzansprüchen wegen Unfall
Diesen Vergleich nahm ich so an, die Anwältin auch, allerdings mit 2 wöchigem Widerspruchsrecht da ihr Mandant nicht zugegen war.
Leider wurde diesem Vergleich doch noch widersprochen seitens des ex AG und es wurde ein Kammertermin im Juni angesetzt.
Dazu ein paar Fragen:
1.Besteht dort Anwaltspflicht?(ich vertrat mich bei Gütetermin selbst)
2.Muss jeder seine Kosten selbst tragen wie beim 1.Termin oder der unterlegene alles?
3.hab ich die Befürchtung das ex-AG seine Mitarbeiter als Zeugen benennt, die falsch für ihn zu seinen Gunsten aussagen.Von wegen ich hätte die Krankmeldung bei ihnen angekündigt.
4.Wie werden solche Zeugen die in einer direkten Abhängigkeit stehen vom Gericht bewertet?
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von Wolfpac am 23.03.2012 16:47
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>Vergleich wurde widerrufen->Kammertermin
quote:
Im übrigen können Zeugen auch vereidigt werden.
Können ist richtig, in der Regel werden entsprechende Anträge der Parteien von der Kammer abgelehnt, da Richter in der Regel schon wissen, dass Leute, welche vom AG abhängig sind, nicht unbedingt die Wahrheit sagen.
Trotzdem ist es vorteilhaft einen solchen Antrag zu stellen, da die Verwendung der Zeugenaussage bei der Urteilsbegründung bei abgelehntem Antrag auf Vereidigung nicht so ohne weiteres verwendet werden darf.
Aber aus meiner Sicht müsste bei den Unfällen der AG Fahrlässigkeit nachweisen können und je nach Abhängigkeit des Grades muss trotzdem der AG einen Teil des Schadens selber tragen. Das gleiche gilt für die Krankheit, hier müsste der AG erst beweisbare Tatsachen vorbringen, welche diese widerlegen. Hier gibt es jedoch nur wenige Möglichkeiten, wenn aber der AN bei der Verhandlung gesagt haben sollte "Sonst bin ich eben krank", hat der AN nicht unbedingt gute Karten.
Was mich etwas wundert ist der ungewöhnliche Kündigungstermin, auf einen Termin mitten im Monat bei einer Kdg. durch den AG sollte man sich nicht einlassen, das deutet eher auf eine außerordentliche Kdg. hin, was für Bewerbungen ungünstig ist.
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von MitEtwasErfahrung am 24.03.2012 09:54
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>Vergleich wurde widerrufen->Kammertermin
Vielen Dank erstmal fÜr die sehr hilfreichen antworten.
Gestern bekam ich einen Brief vom Gericht, in diesem steht:
"Dem Kläger wird aufgegeben, bis spätestens 13.4. die Zahlungsklagen abschließend zu begrÜnden.
Ausweislich dem
Arbeitsvertrag steht dem Kläger ein Stundenlohn zu. Er hat deshalb vorzutragen, fÜr welche Zeiten im Dezember 2011 er VergÜtung verlangt.
Der Kläger hat darzulegen, fÜr welche Tage und welche Zeiten er einen Nachtzuschlag begehrt.
Zur Angemessenheit des Nachtzuschlags iSv
§6 Abs. 5 ArbZG ist vorzutragen"
Frage:
Reicht es bei der VergÜtung fÜr Dezember und Januar daraufhinzuweisen, dass jeweils die Vertraglich vereinbarten Wochenstunden geleistet wurden oder muss ich Tag fÜr Tag die genauen Arbeitsstunden darlegen. Falls letzteres, hab ich einen Anspruch darauf, die Stundenliste einzusehen, die ich im Geschäft gefÜhrt habe?
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von Wolfpac am 24.03.2012 12:07
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