Vergleich mit der Creditreform

17. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
LaugenStange
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vergleich mit der Creditreform

Hallo,
ich habe noch so ein paar wirklich alte Verbindlichkeiten aus frühen Jahren. Die jüngsten Forderungen sind etwa 12 Jahre alt.

Nun bin ich dabei die Gläubiger zwecks Vergleichsvorschlags anzuschreiben.

Bei der Creditreform habe ich zwei Forderungen offen.
Einmal über etwa 2500 Euro
und einmal über etwa 3500 Euro.

Beide Forderungen sind beim gleichen Gläubiger.
Wie die Forderungen entstanden sind kann ich heute nicht mehr nachvollziehen aber das ist auch nicht Bestandteil der Frage.

Da es zwei Forderungen sind habe ich auch zwei Vergleichsangebote der Creditreform unterbreitet. Nun habe ich auch antwort bekommen welche mich jedoch etwas verunsichert.

Denn es wurde nur auf einen Vorgang Bezug genommen.

Im Schreiben heißt es
...können wir Ihnen mitteilen, dass sich unser Auftraggeber bereit erklärt, zum Ausgleich Ihrer Gesamtverbindlichkeiten den Vergleichsvorschlag zu akzeptieren...

Die Frage ist nun ob mit Zahlung der Vergleichssumme alle Verbindlichkeiten getilgt sind oder nur die fallbezogene Forderung.

Da im Schreiben von den Gesamtverbindlichkeiten gegenüber dem Gläubiger die Rede ist lese ich dass so das mit der Zahlung alle Forderungen vom Tisch sind.

Allerdings kann man das auch so verstehen dass mit Gesamtverbindlichkeiten lediglich die fallbezogenen Verbindlichkeiten gemeint sind.

Verwundert und etwas Verwirrt bin ich da nicht auf beide Vorgänge Bezug genommen wurde.

Aber eventuell könnt Ihr ja etwas licht ins dunkeln bringen.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Dann frage halt nochmal nach, ob damit beide Fälle angenommen werden oder nur der im Aktenzeichen benannte.

Man kann es in beide Richtungen auslegen. Gesamtverbindlichkeiten kann auch bedeuten "Alles, was im Fall zusammenhängt mit Zinsen und so weiter".

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Gerbracht
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Sind die Forderungen betitelt?
Andernfalls sollten die Forderungen doch schon verjährt sein.

2x Hilfreiche Antwort

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