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Vergleich in der Insolvenz

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Vergleich in der Insolvenz

Guten Tag,

ich befinde mich im eröffneten Regelinsolvenzverfahren.

Habe insgesamt 13 Gläubiger, wobei 4 Gläubiger 95% der Forderungen ausmachen.
Nun hat mir ein Bekannter angeboten einen Vergleich mit den Gläubigern zu machen. Er können eine Quote von 16% anbieten.
Ich beziehe zur Zeit ALG2 und bin 32 Jahre alt.

Wie stehen die Chancen die Insolvenz durch Vergleich zu beenden und muss der IV über das Vorhaben informiert werden.
Schuldenstand 46t.
Jobvoraussicht: nur 1000,- netto, also nichts Pfändbar!

Angenommen 10 von 13 Gläubigern akzeptieren den Vergleich und es bleiben ca.7t über , die ich dann per Ratenzahlung bezahle - wie verhält sich mit der RSB und den TH/Gerichtskosten?

Gruß Sam


von sam16 am 27.06.2011 14:41
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>Vergleich in der Insolvenz
Handelt es sich bei dir um ein Verbraucherinsolvenzverfahren? Wenn ja, dann gibt es keine offizielle Möglichkeit das Verfahren durch Vergleich (oder wie es dann heißen würde: Insolvenzplan) zu beenden.

Dann müsste man schon den Umweg gehen, dass sämtliche Gläubiger der Einstellung zustimmen (§ 213 InsO). Dann gibt es aber keine RSB.


von Eidechse am 27.06.2011 16:20
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>Vergleich in der Insolvenz
Hallo,

bei mir handelt es sich um die Regelinsolvenz, die frage ist nur wenn ich mich mit den Hauptgläubigern einige und die kleinen bisschen später komplett bezahle, ob soetwas möglich ist? Nehme die RSB Versagung in kauf.
Wie gesagt 4 Gläubiger machen 95% der Forderungen aus, die restlichen Forderungen liegen zwischen 50-200 Euro.
Hab mit meiner Schwiegermutter gesprochen, die würde die kleinen Forderungen bezahlen (ca. 2000 Euro).

Muss ich meinen IV darüber informieren, wenn dritte versuchen einen Vergleich zu machen?

Gruß Sam


von sam16 am 27.06.2011 16:36
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>Vergleich in der Insolvenz
Wenn es sich um ein Regelinsolvenzverfahren handelt, dann käme ein Insolvenzplan in Betracht. Dazu solltest du dir aber fachlichen Rat holen.

Soll dieser Weg nicht beschritten werden, dann bleibt nur die Aufhebung des Insolvenzverfahrens mit Zustimmung aller Insolvenzgläubiger .

Dirtte können mit den Gläubigern im Prinzip Vergleiche schließen, wie sie wollen. Das hat erstmal nichts mit dem Insolvenzverfahren zu tun. Für den Fall, dass du die Aufhebung des Insolvenzverfahren nicht hinbekommst, solltest du aber den IV informieren, damit auch er weiß, dass teilweise die Gläubiger befriedigt wurden und daher Ihre Forderungen nicht mehr im vollen Umfang bestehen. Sonst könnte es bei Quotenausschüttungen ggf. vielleicht doch noch zu Überzahlungen kommen.


von Eidechse am 28.06.2011 11:39
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