Vergleich in der Insolvenz
Guten Tag,
ich befinde mich im eröffneten Regelinsolvenzverfahren.
Habe insgesamt 13 Gläubiger, wobei 4 Gläubiger 95% der Forderungen ausmachen.
Nun hat mir ein Bekannter angeboten einen Vergleich mit den Gläubigern zu machen. Er können eine Quote von 16% anbieten.
Ich beziehe zur Zeit ALG2 und bin 32 Jahre alt.
Wie stehen die Chancen die Insolvenz durch Vergleich zu beenden und muss der IV über das Vorhaben informiert werden.
Schuldenstand 46t.
Jobvoraussicht: nur 1000,- netto, also nichts Pfändbar!
Angenommen 10 von 13 Gläubigern akzeptieren den Vergleich und es bleiben ca.7t über , die ich dann per Ratenzahlung bezahle - wie verhält sich mit der RSB und den TH/Gerichtskosten?
Gruß Sam
von sam16 am 27.06.2011 14:41
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Hallo,
bei mir handelt es sich um die Regelinsolvenz, die frage ist nur wenn ich mich mit den Hauptgläubigern einige und die kleinen bisschen später komplett bezahle, ob soetwas möglich ist? Nehme die RSB Versagung in kauf.
Wie gesagt 4 Gläubiger machen 95% der Forderungen aus, die restlichen Forderungen liegen zwischen 50-200 Euro.
Hab mit meiner Schwiegermutter gesprochen, die würde die kleinen Forderungen bezahlen (ca. 2000 Euro).
Muss ich meinen IV darüber informieren, wenn dritte versuchen einen Vergleich zu machen?
Gruß Sam
von sam16 am 27.06.2011 16:36
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