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Vergleich im Streit um Markenrecht an "Memory"

AFP VOM 27.1.2012 | Nachrichten - Allgemein | 972 Aufrufe
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Markenrecht, Memory

Ravensburger und Apple einigen sich außergerichtlich

Im Streit um das Recht an der Wortmarke "Memory" haben sich der Ravensburger Spieleverlag und der US-Elektronikkonzern Apple außergerichtlich verglichen. Der Vergleich werde dem Landgericht München nun vorgelegt, sagte ein Sprecher der Ravensburger AG am Freitag der Nachrichtenagentur AFP. Der Hersteller des beliebten Kartenaufdeckspiels mit einer weltweiten Auflage von 80 Millionen Stück hatte geklagt, weil der US-Elektronikkonzern Apple in seinem virtuellen Laden iTunes Spiele mit dem Wortbestandteil "Memory" anbietet. Details zu dem Vergleich wollte die Ravensburger AG nicht nennen.

Die Münchener Richter hatten in der mündlichen Verhandlung bereits angedeutet, dass der Spieleverlag Recht bekommen könnte, und beiden Seiten Zeit für Vergleichsverhandlungen eingeräumt. Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich bei iTunes von Apple um einen Online-Laden und nicht nur um eine Verkaufsplattform. iTunes müsse deshalb womöglich ebenso wie jeder reale Händler auch auf Markenrechtsverstöße achten, hatte das Gericht zu bedenken gegeben.

(AFP-Kontakt: CvD Wirtschaft, wirtschaft.deu@afp.com, 030 - 308 76 -170)

27.01.2012 - 16:30 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2011

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