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Hallo zusammen, nur eine kurze Frage.
ich wurde vor das VG gezerrt, wegen einem Nebengebäude für das es eine Baugenehmigung gibt und auch genau nach BG erstellt worden ist!Nach Ansicht der Nachbarin,entspricht Dieses nicht dem Baurecht, auch stört diese Dame unsere Hecke an meiner Grundstücksgrenze.
Beides ging vor das Gericht. Ich wurde aber genötigt,kennt man ja, das Gericht will beiden Pateien "gerecht" werden, egal wer wirklich Recht hat, einem Vergleich zuzustimmen, in der Form, dass das Nebengebäude in jetztiger Form bestehen bleiben kann, wenn ich dafür die Hecke komplett entferne.Die Nötigung bestand darin, dass der Richter drohte, dem Bauamt aufzugeben für den Abriss des Nebengebäudes zu sorgen, wenn ich nicht lieb bin und tue was der Herr wünscht, natürlich hatte ich keinen Anwalt, da lt. meinen Informationen(vorher wochenlang gegoogelt) beide Sachen eigentlich klar in der bestehenden Form vorhanden sein dürfen. Nun möchte ich wissen, - wenn ein Gegenstand eines Vergleich wegfällt, ob der Vergleich im Gesamten hinfällig ist???. Die Hecke ist mir wichtiger als das Nebengebäude und ich würde es entfernen, wenn dafür die Hecke stehen bleiben kann. Mit einem Vergleichsvorschlag habe ich nicht gerechnet, und war nicht entsprechend vorbereitet, da meine Meinung war, das Nebengbäude ist genehmigt und die Hecke darf in der Form dort sein, wo sie ist. Ausserdem wurden meine wenigen Einwände direkt vom Richter "tut hier nichts zur Sache" unterbrochen. Meinen Einwand das Nebengebäude so herrichten zu wollen, dass es dem Richter gefällt und kein noch so kleiner Einwand gegen die BG nicht mehr bestehen würde, wurde abgelehnt!
Entweder Hecke weg, oder Abriss des Gebäudes!!!

Bitte um kurze Info
Vielen Dank

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von schnuk am 29.06.2012 21:53
Status: Stift (32 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)


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quote:
.Die Nötigung bestand darin, dass der Richter drohte,

Nötigung ist ein Straftatbestand (§ 240 StGB), der hier sicherlich nicht gegeben ist.

quote:
natürlich hatte ich keinen Anwalt, da lt. meinen Informationen(vorher wochenlang gegoogelt) beide Sachen eigentlich klar in der bestehenden Form vorhanden sein dürfen.

Gerade das VR ist sehr speziell - hier empfiehlt sich i.d.R. immer ein Anwalt.

quote:
Mit einem Vergleichsvorschlag habe ich nicht gerechnet, und war nicht entsprechend vorbereitet


Man sollte immer auf alle Eventualitäten vorbereitet sein.

quote:
Nun möchte ich wissen, - wenn ein Gegenstand eines Vergleich wegfällt, ob der Vergleich im Gesamten hinfällig ist???.

Nein - hierfür hätten Sie den Vergleich unter Widerrufsvorbehalt abschließen müssen.




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von hamburger-1910 am 29.06.2012 22:58
Status: Unsterblich (1057 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 39 User(n) bewertet)

>Vergleich geschlossen
Danke für die Info.
Habe etwas Wichtiges vergessen, ich war bei der Verhandlung als Beigeladene, das Bauamt war verklagt worden.
Wenn ich beklagt worden wäre, hätte ich natürlich einen Anwalt genommen, so habe ich gedacht, bei der Verhandlung wird mit dem Bauamt alles besprochen und je nachdem was sich ergeben hätte, hätte ich ja die Möglcihkeit gehabt dann dagegen anzugehen. Ich wurde auch nicht belehrt, dass ein Vergleich bindend ist, oder dass man eine Widerspruchsfrist einräumen kann, um nachzudenekn, ich wurde genötigt, umgehend darauf einzugehen.
Grüße

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von schnuk am 30.06.2012 10:57
Status: Stift (32 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Vergleich geschlossen
quote:
Habe etwas Wichtiges vergessen, ich war bei der Verhandlung als Beigeladene, das Bauamt war verklagt worden.

Das ist in so einem Fall die übliche Prozedur.

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von hamburger-1910 am 30.06.2012 13:11
Status: Unsterblich (1057 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 39 User(n) bewertet)

>Vergleich geschlossen
der Vergleich bezieht sich auf die Entfernung meiner Hecke. Wenn ich diese jetzt fristgerecht entferne, kann ich:
1. etwas Anderes dorthin machen, evtl. Rankgitter.
2. sollte durch Entfernung der Hecke von meiner Nachbarin Belästigungen ausgehen (z.B. optische, wie Gerümpel in deren Garten) kann ich eine neue Hecke pflanzen???
Bitte um Hilfe
LG

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von schnuk am 06.07.2012 16:19
Status: Stift (32 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Vergleich geschlossen
Käme ganz darauf an, was genau in dem Vergleich steht.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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von Harry van Sell am 14.07.2012 19:01
Status: Tao (21101 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 535 User(n) bewertet)

>Vergleich geschlossen
da steht wörtlich, dass die Hecke bis zum 30.07.12 zu entfernen sein, weiter nichts.
Grüße

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von schnuk am 27.07.2012 20:00
Status: Stift (32 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Vergleich geschlossen
Dann mach die Hecke weg bis zum 30.07.12.

Was du dann am 01.08.12 machst, kannst du dann frei entscheiden ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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von Harry van Sell am 27.07.2012 21:02
Status: Tao (21101 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 535 User(n) bewertet)

>Vergleich geschlossen
Hallo, vielen Dank.
Hecke ist jetzt weg, sieht natürlich Sch... aus.
Hätte gerne eine neue Hecke, die Alte ist ja wie lt. Beschluss entfernt worden.
Wenn ich jetzt das Gebäude abreisse, wird dieser Kompromiss Hecke weg/Gebäude darf dann bleiben, hinfällig???
Und ich setzte eine neue Hecke, wenn das Gebäude weg ist - geht das???
Vielen Dank für Ihre Hilfe und Grüße

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von schnuk am 01.08.2012 15:28
Status: Stift (32 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Vergleich geschlossen
Die Hecke ist weg.
Damit wäre dr Verglewich erfüllt, da ja nur diese Hecke weg musste und keine Bestimmung für die Zukunft getroffen wurde.

Da würde ich jetzt noch fotografisch dokumentieren.



Was du jetzt dahin machst, ist dann ein neues Kapitel.





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von Harry van Sell am 01.08.2012 20:17
Status: Tao (21101 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 535 User(n) bewertet)

>Vergleich geschlossen
Prima, vielen Dank, so habe ich mir das vorgestellt.
Habe schon das ganze Internet durchsucht, wo kann man denn so etwas als rechtsicheren Text finden, also falls das Bauamt meint, gegen mich vorzugehen, wenn eine neue Hecke dahin kommt, weil seitens Bauamt die Sache so ausgelegt wird, dass da gar nichts mehr hinkommt.
Danke und Grüße

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von schnuk am 02.08.2012 12:07
Status: Stift (32 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)


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