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Vergleich Telekom-Seiler und Kollegen

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Vergleich Telekom-Seiler und Kollegen

Mir ist folgendes passiert, Telekom-Seiler und Kollegen mahnen mich an und schicken gerichtlichen Mahnbescheid, hier habe ich widersprochen.
In der Klageschrift wurden nur Rechnungen aus 2007 beigelegt, nichts zu lesen ist von der Reklamationen und der nicht eingelösten Gutschrift.
Ich schrieb dem Gericht die Klage abzuweisen und legte ein Schreiben über die nicht eingelöste Gutschrift der Telekom in Kopie bei, die Höhe der Gutschrift entspricht der Höhe der Hauptforderung. Auf den Cent genau. Die Zinsen und die Anschlußsperre möchte ich nicht zahlen.
Offensichtlich ist für den selben Anschluß ein zweistes Buchungskonto eingerichtet worden, in dem nur die Gutschrift gebucht wurde und nicht mit dem ersten Buchungskonto verrechnet wurde.
Jetzt bin natürlich bereit ein Vergleich zu machen, aber nicht umsonst.
Ich stelle mir vor 150,- Euro für den ganzen Ärger zu verlangen, ansonsten bekommt Telekom-Seiler und Kollegen ein Urteil des Gerichts.
Telekom-Seiler und Kollegen schreibt in der Klageschrift, dass "eine Sachaufklärung mangels Kenntnis des konkreten streitigen Sachverhaltes nicht betrieben werden kann." Sie möchten deshalb nicht zu einer Güteverhandlung erscheinen.
Jetzt habe ich ja den Hinweis zu der vorgerichtlichen Korrespondenz gegeben, ist deshalb eine Zahlung von 150,- Euro angemessen?


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von Vogelfrei123 am 25.08.2010 17:36
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>Vergleich Telekom-Seiler und Kollegen
--- editiert vom Admin


von guest-12319.09.2010 14:10:30 am 25.08.2010 17:45
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>Vergleich Telekom-Seiler und Kollegen
Das einzige was du versuchen kannst ist durch einen Anwalt eine negative Feststellungsklage hinsichtlich der Forderung in Widerklage zu erheben, dann koenntest du denen Anwaltskosten und Gerichtskosten aufdruecken, fuer deinen Aufwand springt da nichts raus.

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von Wer? am 25.08.2010 18:11
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>Vergleich Telekom-Seiler und Kollegen
Ich habe doch schon die Klage Über das Amtsgericht von Telekom-Seiler und Kollegen bekommern. Ich denke ein "Versämnissurteil" werde ich beantragen, wenn Telekom-Seiler und Kollegen nicht den Weg von 350 km machen will. Oder die kommen ohne die vorgerichtliche Korrespondenz vorbei. Kommt auf das gleiche raus.
In ZPO heißt es:
Als nicht erschienen ist auch die Partei anzusehen, die in dem Termin zwar erscheint, aber nicht verhandelt.
Wegen was kann ich denn anzeigen, wegem einem Irrtum?
Bisher sind es nur unberechtigte Forderungen, erst wenn Telekom-Seiler und Kollegen weitermacht, könnte ich mir überlegen eine Strafanzeige und Strafantrag wegen versuchten Betruges zu stellen.
Über die nicht verbuchte und gegengerechnete Gutschrift sind Telekom-Seiler und Kollegen mit meiner Klagererwiederung in Kenntnis gesetzt worden.

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von Vogelfrei123 am 25.08.2010 18:13
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>Vergleich Telekom-Seiler und Kollegen
--- editiert vom Admin


von guest-12319.09.2010 14:10:30 am 25.08.2010 18:42
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>Vergleich Telekom-Seiler und Kollegen
Die Forderungen ergeben sich aus den Rechnungen. Allerdings, wenn eine Gutschrift nicht beachtet wird bleibt die Forderung bestehen.
Inzwischen habe ich einen Rückruf der Telekom bekommen.
Dort konnten sie feststellen, dass die Gutschrift mit einer Scheckzahlung 2008 ausgebucht wurde. Der Scheck wurde aber nicht eingelöst.
Ich habe nie einen Schck erhalten.
Zwar bot man mir an nochmal per Scheck zu zahlen, was ich aber wegen dem Prozess mit Seiler und Kollegen ablehnte. Ich denke sämtliche Nebenforderungen bestehen nicht, solange es keine wirkliche Hauptforderung gibt.
Entgegen der Mitteilung in der Klageschrift, nämlich, dass keine vorgerichtliche Korrespondenz bei Seiler und Kollegen vorliegt, teilt mir die Telekom jetzt mit, dass Seiler und Kollegen den Schriftwechsel bekommen hat. S+K können den Schriftwechsel selbstständig abfragen, dazu bedarf es keine Hilfe von Telekom Mitarbeiter!
Somit sollte S+K der Zusammenhang klar sein.

Ich werde Euch weiter auf den laufenden halten.

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von Vogelfrei123 am 27.08.2010 15:26
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>Vergleich Telekom-Seiler und Kollegen
Danke, sehr gut dran bleiben!

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von Wer? am 27.08.2010 15:45
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>Vergleich Telekom-Seiler und Kollegen
Gerichtstermin Güteverhandlung.
"Der Beklagte wird darauf hingewiesen, dass die Feststellungswiderklage gemäß § 256 Abs. 1 ZPO unzulässig sein dürfte, da nicht die Feststellung eines Rechtsverhältnisses, sondern einer Tatsache begehrt wird."

Jetzt wird es für mich kompliziert, habe ja beantragt festzustellen, dass es diese Gutschrift in gleichlautender Höhe der Hauptforderung gibt.
Und beantragt die Klage abzuweisen.

S+K müssen jetzt mehr als 300 km anreisen.




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von Vogelfrei123 am 01.09.2010 12:28
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>Vergleich Telekom-Seiler und Kollegen
--- editiert vom Admin


von guest-12319.09.2010 14:10:30 am 01.09.2010 13:13
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>Vergleich Telekom-Seiler und Kollegen
Anwälte haben mir schon einen Haufen Geld gekostet und haben die Klagen verloren. Obwohl ich keine Ahnung habe, schrieb ich einfach etwas ab, was ich irgendwie umformuliert habe.
Was dabei herausgekommen ist siehst Du ja.
Von den ursprünglichen 150,- Euro, die ich haben wollte, bin ich schon weg, eine Telefonkarte bekomme ich von Telekom wegen meiner Reklamation auch nicht.
Aber vielleicht sieht die Anwältin aus Heidelberg gut aus, dann lohnt es sich doch für mich zur Verhandlung zu gehen.


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von Vogelfrei123 am 01.09.2010 13:41
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>Vergleich Telekom-Seiler und Kollegen
Ich weiß nicht wo Du wohnst
aber glaubst Du wirklich da kommt jemand aus heidelberg an Deinen Wohnort ?
I.d.r. wird das an einen RA an Deinem Wohnort abgegeben
Wann ist denn der Termin ?

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von thehellion am 01.09.2010 16:48
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