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Vergütungsregeln für freie Kreative und ein Bestsellerparagraf

29.1.2002 | Nachrichten - Aktuelle Gesetzgebung | 3820 Aufrufe
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Urheberrecht, Vertragsfreiheit, Urhebervertragsrecht, Bestsellerparagraf

Bundestag stimmt für neues Urheberrecht

Freischaffende Künstler und Kreative erhalten beim Verkauf ihrer Werke eine stärkere Verhandlungsposition. Wurde die Vergütung zwischen Künstlern und Verwertern wie etwa Verlagen und Medien bislang im Sinne der Vertragsfreiheit frei zwischen den Parteien ausgehandelt, so erhalten Kreative in Zukunft einen Anspruch auf eine "angemessene Vergütung". Der Bundestag stimmte am Freitag einem Gesetzentwurf der Regierung zur Novellierung der Rechte von Künstlern zu und garantierte mit der Einführung eines "Bestsellerparagrafen" in das Urheberrecht den Urhebern außerdem bei unerwarteten Erfolgen ihrer Werke eine nachträgliche Beteiligung.

In Deutschland leben rund 250.000 freiberufliche Urheber und ausübende Künstler, denen im Gegensatz zu ebenfalls freiberuflich tätigen Ärzten, Anwälten oder Architekten kein Anspruch auf eine Mindestvergütung zustand. Vielmehr kam es bislang auf das Verhandlungsgeschick der Journalisten, Fotografen und Designer an. Dies ändert sich durch Vergütungsregeln, die die Verbände von Urhebern gemeinsam mit Verbänden von Werknutzern oder einzelnen Werknutzern aufstellen sollen, um eine angemessene Vergütung zu garantieren.

Im Gegensatz zu dem ursprünglichen Regierungsvorschlag wurden bei dem jetzt verabschiedetem Entwurf auch Vorschläge der beteiligten Verbände und des Bundesrates berücksichtigt. So wurde auch der so genannte "Bestsellerparagraf" geändert, der die zusätzliche Vergütung von Kreativen bei unerwartetem Erfolg eines Werkes regelt. Danach können Urheber, deren Werke höhere Erlöse in einer Verwerterkette erzielen als zunächst erwartet, an die einzelnen Verwerter in der Lizenzkette Nachforderungen stellen, bei denen der Bestsellererfolg eingetreten ist.

In der Medienwirtschaft gab es durch Tarifverträge geschützte Kreative nur bei festangestellten Mitarbeitern von tarifgebundenen Sende- und Presseunternehmen. In anderen Bereichen, vor allem bei freiberuflichen Urhebern und Künstlern sah es anders aus: Sie saßen bei Vertragsverhandlungen oft am kürzeren Hebel und scheiterten nach Angaben der Regierung häufig bei dem Versuch, eine angemessene Vergütung durchzusetzen. Gleichzeitig biete das Gesetz aber auch für die Verwerter eine akzeptable Lösung, so die Regierung.

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