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Verfassungsurteil zum Gentechnikgesetz am 24. November

AFP VOM 5.11.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 1014 Aufrufe
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Gentechnikgesetz

Das Bundesverfassungsgericht will sein Urteil zum umstrittenen Gentechnikgesetz am 24. November verkünden. Das teilte das Verfassungsgericht am Freitag in Karlsruhe mit. Das Gentechnikgesetz schreibt unter anderem breite Schutzzonen zwischen Feldern mit Gen-Anbau und herkömmlich bestellten Äckern vor. Überdies haften Bauern für gentechnische Verunreinigung herkömmlich bestellter Nachbarfelder. Grundstücke, auf welchen Gentechnik zum Einsatz kommt, müssen zudem in ein Standortregister eingetragen werden.

Das Land Sachen-Anhalt sieht darin einen unzulässigen Eingriff in die Berufs- und Eigentumsfreiheit der Bauern sowie der Pflanzenzüchter und wurde mit seiner Haltung von verschiedenen Verbänden unterstützt. Bei der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht am 23. Juni verteidigte dagegen die Bundesregierung das Gesetz. Es habe sich bewährt und sichere das Nebeneinander von gentechnischer und konventioneller Landwirtschaft.

5. November 2010 - 13.09 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


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