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Verfassungsschutzakten im Fall Becker freigegeben - 1/1
AFP vom 15.03.2010   |   1069 Aufrufe   |   Rubrik: Nachrichten - Allgemein

Verfassungsschutzakten im Fall Becker freigegeben

Quelle zu mutmaßlichen Buback-Mördern weiter geschützt

Im Fall der ehemaligen RAF-Terroristin Verena Becker sind rund 300 Seiten umfassende Akten des Bundesamtes für Verfassungsschutz nun freigegeben worden. Dies bestätigte ein Sprecher der Bundesanwaltschaft am Montag in Karlsruhe. Die Behörde ermittelt gegen Becker wegen Beteiligung am Mord des früheren Generalbundesanwalts Siegfried Buback und seiner zwei Begleiter am 7. April 1977. Bei den Unterlagen handelt es sich um zwei Vermerke aus den Jahren 1981 und 1982 mit insgesamt rund 300 Seiten.

Aus ihnen ist bislang bekannt, dass einer ungenannten Quelle zufolge Becker nicht die Todesschützin war. Becker war im vergangenen August verhaftet worden, weil von ihr laut Bundesanwaltschaft DNA-Spuren an damaligen Schreiben der linksterroristischen Rote Armee Fraktion (RAF) gefunden worden waren. Sie wird seitdem verdächtigt, an der Ermordung Bubacks indirekt beteiligt gewesen zu sein. Im Dezember war Becker mangels Fluchtgefahr vorläufig auf freien Fuß gekommen.




Die Bundesanwaltschaft wird die nun als "geheim" klassifizierten aber gerichtsverwertbaren Akten des Verfassungsschutzes mit Blick auf eine Anklage Beckers sichten. Die Quelle, die Angaben zu den mutmaßlichen Buback-Mördern gemacht habe, sei allerdings weiterhin geschützt, sagte der Behördensprecher.

Becker war knapp einen Monat nach dem Buback-Attentat zusammen mit dem damaligen RAF-Mitglied Günter Sonnenberg im baden-württembergischen Singen nach einer Schießerei mit der Polizei gefasst worden. Ein bereits damals gegen sie eingeleitetes Ermittlungsverfahren wegen des Buback-Mordes wurde 1980 eingestellt, da trotz eines verbleibenden Tatverdachts keine für eine Anklageerhebung ausreichenden Beweise vorlagen. Becker wurde aber noch im Dezember 1977 in einem anderen Verfahren wegen versuchten gemeinschaftlichen Mordes zu einer lebenslangen Haft verurteilt und 1989 begnadigt.

15. März 2010 - 17.21 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010



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