Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die umstrittene Scientology-Organisation weiter beobachten. Ein entsprechendes Urteil des Oberverwaltungsgericht(OVG) Münster wurde nach dessen Angaben rechtskräftig, nachdem Scientology zwischenzeitlich eine so genannte Nichtzulassungsbeschwerde zurückzog. Die Münsteraner Richter hatten im Februar befunden, es gebe weiterhin Anhaltspunkte für Bestrebungen bei Scientology, die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichtet seien. Die Revision ließ das OVG nicht zu. Dagegen hatte Scientology Ende März Beschwerde erhoben, diese aber nach OVG-Angaben einen Monat später zurückgenommen.
Ulrich Sander, Nörten-Hardenberg beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht und hat Interessensschwerpunkte: Strafrecht, Vertragsrecht, allgemein.