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Verfassungsrichter prüfen Sicherungsverwahrung

AFP VOM 21.10.2003 | Nachrichten - Vor Gericht | 8206 Aufrufe
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Sicherungsverwahrung

Beckstein: Es geht um "bösartige Täter"

Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat am Mittwoch mit einer weiteren Verhandlung über die so genannte Sicherungsverwahrung begonnen. Dabei geht um Klagen gegen Regelungen in den Polizeigesetzen von Bayern und Sachsen-Anhalt. Sie ermöglichen es, eine unbefristete Sicherungsverwahrung gegen Gewohnheitsverbrecher und Sexualstraftäter auch nachträglich anzuordnen, wenn Gerichte sie bei der Verhängung einer Strafe zuvor noch nicht für notwendig gehalten hatten.

Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) verteidigte die Regelung vor Beginn der Verhandlung in Karlsruhe damit, dass es sich nicht um kranke, sondern um "bösartige" Täter handele. "Da kann man so jemanden nicht auf die Gesellschaft loslassen", sagte Beckstein vor Journalisten. Bereits am Dienstag hatte sich das Bundesverfassungsgericht mit der Sicherungsverwahrung beschäftigt. Dabei ging es um eine Klage gegen die Entscheidung des Bundes, 1998 die Höchstdauer der Sicherungsverwahrung von zehn Jahren rückwirkend ersatzlos zu streichen.


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