Verfassungsrichter lockern Beratungsmonopol von Anwälten
AFP VOM 5.8.2004 | Nachrichten - Vor Gericht | 3848 Aufrufe Mehr zum Thema:Beratungsmonopol, Rechtsberatungsgesetz, Rechtsanwalt, Rechtsberatung
- BVG: Rechtsberatungsgesetz nicht mehr zeitgemäß
Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat das Beratungsmonopol von Anwälten gelockert und die kostenlose Rechtsberatung etwa durch einen erfahrenen pensionierten Richter für zulässig erklärt. In strittigen Fällen müsse geprüft werden, ob das im Kern von 1935 stammende Rechtsberatungsgesetz, das missbräuchliche Beratung verhüten soll, noch zeitgemäß sei, heißt es in einem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten BVG-Beschluss. Von der Entscheidung mit betroffen sind karitative Einrichtungen, die kostenlose Rechtsberatung geben. (AZ: 1 BvR 737/00)
Ausgelöst hatte den Beschluss der 74-jährige ehemalige Richter Helmut Kramer aus Braunschweig. Der engagierte Sozialdemokrat hatte nach seiner Pensionierung Wehrdienstverweigerer und Pazifisten kostenlos vor Gericht vertreten und sich dann selbst angezeigt, weil er damit gegen das im Rechtsberatungsgesetz geregelte Verbot der "altruistischen Rechtsberatung" verstoßen habe. Kramer, der mit der Klage das aus seiner Sicht "einzigartige Verbot der Betätigung menschlicher Hilfsbereitschaft" kippen wollte, wurde vom Oberlandesgericht Braunschweig zu einer Geldstrafe von rund 300 Euro wegen der "geschäftsmäßigen Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten" verurteilt. Dagegen klagte Kramer wiederum vor dem BVG wegen Verletzung seiner Grundrechte.
Nach Ansicht der Verfassungshüter verstoßen das Rechtsberatungsmonopol und der Zwang zur kostenpflichtigen Rechtsberatung im Fall Kramer gegen die Verhältnismäßigkeit und die allgemeine Handlungsfreiheit des Klägers. Zudem sei fraglich, ob der Schutzzweck des Gesetzes - das missbräuchliche Beratung verhindern solle - berührt sei, wenn ein Jurist mit solch langjähriger Erfahrung wie der pensionierte Richter kostenlos Rechtsbeistand gewähre. Mit der Entscheidung der Karlsruher Richter wurde das Urteil aufgehoben und an das Oberlandesgericht Braunschweig zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen. Zum Streit zwischen Anwälten und Rechtsschutzversicherungen, die ihren Kunden gern eine kostenlose Erstberatung bieten würden, äußerte sich das BVG jedoch nicht.
5. August 2004 - 11.46 Uhr
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