Verfassungsmäßig? Anti-Terror-Gesetze werden geprüft
23.10.2001 | Nachrichten - Aktuelle Gesetzgebung | 5483 Aufrufe Mehr zum Thema:Terror, WTC, Anti-Terror-Gesetz, Verhältnismäßigkeit
Bundesjustizministerium sieht die Verhältnismäßigkeit nicht immer gewährleistet
Das Zauberwort heißt einmal mehr Verhältnismäßigkeit. Nicht nur der Deutsche Anwaltsverein (DAV) sieht durch vorschnelle Anti-Terror-Pakete die Rechte der Bürger bedroht, auch das Bundesjustizministerium hat einige Mängel in Bundesinnenminister Otto Schilys (SPD) Sicherheitspaketen aufgezeigt. Grundrechte würden durch einige Gesetze unverhältnismäßig beschnitten, so die vorübergehende Bewertung des Ministeriums. Viele Regelungen bedürfen nach Ansicht des Bundesjustizministeriums einer weiteren und genaueren Prüfung.
Die nach den Terroranschlägen auf die USA geplanten Maßnahmen zur Erhöhung der inneren Sicherheit und zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus werden derzeit von allen Seiten durchleuchtet und befinden sich in der Abstimmungsphase innerhalb der Bundesregierung. Einige Gesetzentwürfe haben die Verabschiedung durch das Bundeskabinett sogar schon hinter sich und sind bereits im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren. Dies trifft z.B. für die Einführung des § 129b StGB zu, der vom Bundestag in erster Lesung zugestimmt wurde. Auch der Bundesrat hatte diesbezüglich schon seine Unterstützung angekündigt.
Das so genannte zweite Anti-Terror-Paket oder auch zweite Sicherheitspaket des Bundesinnenministeriums wird ebenfalls erörtert: Das Bundesjustizministerium überprüft die anvisierten Maßnahmen auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz, Koalitionspartner und die verschiedenen betroffenen Ressorts führen Abstimmungsgespräche. Das Bundeskabinett wird über das Paket am 7. November beraten. Haupthema beim zweiten Anti-Terror-Paket sind der erweiterte Zugriff auf die Daten im Ausländerzentralregister,die Frage der Visabeantragung sowie eine neue Kronzeugenregelung.
Erste konkrete Stellungnahmen zum Rererententwurf zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) liegen schon vor. Auch das Bundesjustizministerium hat im Oktober seine Bewertung des Entwurfs dargelegt. Das Ministerium beanstandet in einigen Punkten die Verletzung von Verfassungsrecht und sieht insbesondere den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht immer eingehalten:
So hält es die Ausweitung der Ermittlungstätigkeit des Bundeskriminalamts (BKA) für verfassungsrechtlich riskant, da damit polizeirechtliche Länderkompetenzen berührt würden, für die der Bund nicht zuständig sei. Außerdem könnte das Verhältnis zwischen der Staatsanwaltschaft und Polizei den Regelungsbereich der StPO betreffen, anstatt wie im Entwurf vorgesehen im neuen Bundeskriminalgesetz geregelt zu werden.
Weiter sieht man die Übermittlungspflichten von Kredit- und Finanzinstituten sowie Postdienstleistern und Luftverkehrsunternehmen an das Bundesamt für Verfassungsschutz als problematisch an. Die Einschränkungen der Rechte der Betroffenen seien sehr weitgehend, so das Bundesjustizministerium. Die Auskunftspflicht müsse genauer definiert und insbesondere eine Eingrenzung im Wege der Verhältnismäßigkeit festgelegt werden. Daneben eigne sich die Auskunftspflicht eher zur Aufklärung einzelner Straftaten als zur Vorfeldermittlung geplanter terroristischer Aktivitäten.
Vom Bundesinnenministerium vorgeschlagene Änderungen zum Ausländergesetz, Asylverfahrensgesetz und Ausländerzentralregistergesetz müssen laut Bundesjustizministerium ebenfalls überarbeitet werden: Unzulänglich beachtet seien der Datenschutz, die Verhältnismäßigkeit und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Was genau unter "Terrorismus" zu verstehen ist, müsse konkretisiert werden, so die Stellungnahme des Ministeriums. Im Einzelnen ist die Bewertung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes 32 Seiten lang, wobei man sich noch weitere Stellungnahmen vorbehält. Die Kritik des Bundesjustizministeriums umfasst geplante Änderungen im Bundeskriminalamtgesetz, Bundesverfassungsschutzgesetz, Sicherheitsüberprüfungsgesetz, Vereinsgesetz, Personalausweisgesetz, Ausländergesetz, Asylverfahrensgesetz und Ausländerzentralregistergesetz.


