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Verfassungshüter wollen Besoldung aller Beamten überprüfen

AFP VOM 11.10.2011 | Nachrichten - Allgemein | 1143 Aufrufe
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Beamte, Besoldung

"Pilotverfahren" zu leistungsbezogenen Professorengehältern

Das Bundesverfassungsgericht will alle Kürzungen der Beamtenbesoldung überprüfen. Bei der mündlichen Verhandlung zur umstrittenen Umstellung der Professorenbesoldung auf eine Leistungskomponente sprach Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle am Dienstag in Karlsruhe von einem "Pilotverfahren" und kündigte zudem eine Überprüfung der "teils schmerzhaften Einschnitte" für rund 1,9 Millionen Beamte, Richter und Soldaten an.

In dem aktuellen Verfahren hatte ein Chemieprofessor aus dem hessischen Marbach wegen der seit 2005 geltenden neuen Professorenbesoldung geklagt. Diese sogenannte W-Besoldung besteht aus einem Grundgehalt mit variablen Leistungszulagen und löst bei neu berufenen Professoren die sogenannte C-Besoldung ab, die automatisch mit dem Dienstalter steigt. Leistungsbezüge zahlen Hochschulen etwa für besondere Leistungen in der Forschung und Lehre. Drei Viertel der Gelder werden ausgegeben, um Professoren durch Zulagen an die jeweilige Uni zu locken oder um sie durch Erhöhung ihrer Bezüge dort zu halten. Der Kläger bekam bei seiner Berufung im Jahr 2005 eine Leistungszulage in Höhe von 23,72 Euro.

Der Klägervertreter und Rechtsgelehrte Wolfgang Löwer kritisierte das neu Besoldungssystem als Verstoß gegen das von der Verfassung garantierte Alimentationsprinzip für Beamte, da das neue Grundgehalt gegenüber der früheren C-Besoldung um etwa ein Viertel gesenkt wurde, um Gelder für Leistungszulagen freizumachen. Ein Professor verdiene damit ohne Leistungsbezüge nur noch etwa so viel wie ein Regierungsrat oder ein Gymnasiallehrer in der Endstufe. Dies sei seinem Amt nicht angemessen, sagte Löwer.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes liegen das durchschnittliche Grundgehalt in der Stufe "W2" derzeit bei 4200 Euro und die Leistungszulage bei durchschnittlich 900 Euro. Ein W2-Professor verdiene damit rund 200 Euro weniger als ein C3-Professor.

Die Vertreter des Landes Hessens und der Bundesregierung verteidigten die Reform. Sie sei ein neues System, das mit gezielten finanziellen Anreizen die Forschung und Lehre an den Unis verbessern soll, um Spitzenwissenschaftlern international übliche Bezüge zahlen zu können, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Christoph Bergner (CDU).

Die Richterbank deuteten mit ihren kritischen Fragen allerdings an, dass sie das neue System für unvereinbar mit den hergebrachten Regeln des Berufsbeamtentums erklären könnten. Verfassungshüter Udo di Fabio sprach von einer "Kannibalisierung nach unten", wenn ein Teil der Professoren Leistungszulagen auf Kosten anderer Wissenschaftler bekämen.

Präsident Voßkuhle bezeichnete es als ungerecht, wenn ein 28-jähriger Regierungsrat mit einem A 13-Gehalt ebenso viel verdient, wie ein Wissenschaftler, der mit 37 Jahren Professor wird. Gleich hohe Bezüge seien nicht angemessen, da der Professor eine viel größere Verantwortung zu tragen hat. "Da müssen wir uns nichts in die Tasche lügen", sagte Voßkuhle.

Das Gericht will nun den Fall laut Voßkuhle zum Anlass nehmen, die sogenannte Amtsangemessenheit für Besoldungshöhe zu durchdenken. Dabei werde das Gericht auch beachten, dass Beamte keine höhere Besoldung erstreiken können, sagte Voßkuhle. Das Urteil wird in einigen Monaten erwartet.

11.10.2011 - 15:01 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2011

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