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Verfassungshüter lockern womöglich das Ladenschlussgesetz

AFP VOM 5.6.2004 | Nachrichten - Nachrichten | 2597 Aufrufe
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Ladenschluss

- BVG-Urteil am Mittwoch auch von Clement mit Spannung erwartet

84 Stunden in der Woche, von sechs Uhr morgens bis 20 Uhr abends, darf der Einzelhandel laut Ladenschlussgesetz seine Pforten für den Verbraucher öffnen. Doch vielen Händlern ist das nicht genug. Sie hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht (BVG) am Mittwoch das Bundesgesetz kippt oder die Entscheidungshoheit zum Ladenschluss wegen fehlender Bundeskompetenz an die Länder delegiert. Verkaufen nach 20 Uhr und auch an Sonntagen, so, wie das in den Shops von Tankstellen und Bahnhöfen schon längst die Regel ist, möchten auch die Einzelhändler und pochen auf Gleichbehandlung. Aber nicht nur sie, auch Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) hofft auf Schützenhilfe vom Gericht: Er will das Gesetz seit längerem lockern und macht dieses Vorhaben vom Karlsruher Urteil abhängig.

Mit der Mehrzahl der rund 430.000 Einzelhändler plädieren auch die meisten Kunden für längere Öffnungszeiten. Nach einer Umfrage des Online-Marktforschungsinstituts Dialego vom Februar sprechen sich zwei Drittel der Bundesbürger für mehr Freiheit beim Konsum aus. 84 Prozent davon waren sogar für eine völlige Freigabe der Öffnungszeiten. So wie in Großbritannien, Irland, Spanien, Frankreich und Griechenland, wo nach Angaben des Hauptverbands des Deutschen Einzelhandels (HDE) die Läden an Samstagen rund um die Uhr geöffnet sein dürfen. Oder doch zumindest wie in Portugal, Schweden oder Finnland, wo Shopping von frühmorgens bis um Mitternacht erlaubt ist.

Dass eine Lockerung des Ladenschlussgesetzes nicht zwingend zu noch mehr Konzentration im Handel führen muss, wie das die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi befürchtet, darauf hatte in der mündlichen Verhandlung Christian Träger, Sprecher des Münchener ifo-Instituts, aufmerksam gemacht. Er plädierte für längere Ladenöffnungszeiten, weil sie vor allem Kleinstgewerbetreibenden mehr individuelle Wettbewerbsfreiheit und neue Impulse geben würden. Der Grund: Die Konsumenten wollten Angebote, die das Einkaufen in der Warenwelt am Abend und an Wochenenden zu einem Erlebnis machten.

Die klagende Metro-Tochter Galeria Kaufhof Warenhaus AG hatte vor dem BVG durchaus geschickt argumentiert: Das Ladenschlussgesetz sei als Arbeitsschutzregelung für die rund 2,4 Millionen abhängig Beschäftigten überflüssig geworden, weil an seine Stelle längst das Arbeitszeitgesetz und Tarifverträge sei: Die tarifliche Wochenarbeitszeit sei auf 37,5 Stunden beschränkt und 51 Prozent der Beschäftigten arbeiteten ohnehin schon in Teilzeit.

Gut möglich, dass die Verfassungshüter sich von diesen Zahlen beeindrucken lassen und das Ladenschlussgesetz wegen Verstoßes gegen das Gleichbehandlungsgebot und die Wettbewerbsfreiheit weiter lockern - oder aber den Ländern dazu die Möglichkeit einräumen. Eine Ausweitung der Verkaufszeiten auf den Sonntag ist allerdings unwahrscheinlich. Dagegen hatten nicht nur die Kirchen vehement argumentiert. Selbst der Präsident des Handelsverbandes BAG, Walter Deuss, bezeichnete die Sonntagsruhe bei der mündlichen Verhandlung als eine "kulturelle Einrichtung", von der abzuweichen es "keine Notwendigkeit" gebe. Mit Ausnahmeregelungen etwa bei Stadtfesten sei der Handel ausreichend bedient, so Deuss.

8. Juni 2004 - 09.01 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2004


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