Registrierte
Nutzer
Verfassungshüter weisen Klage gegen ihre eigene Wahl zurück
AFP VOM 4.7.2012 | Nachrichten - Allgemein | 1031 Aufrufe Mehr zum Thema:Verfassungsgericht, Richterwahl, Richter, Verfassungsrichter
Verfahren im Bundestag mit Wahlausschuss bestätigt
Die Karlsruher Verfassungshüter haben das Verfahren zu ihrer eigenen Wahl im Bundestag bestätigt. Die Übertragung der Richterwahl auf einen aus zwölf Abgeordneten bestehenden Ausschuss, der vertraulich entscheide, sei rechtmäßig und verstoße nicht gegen die Repräsentationsfunktion des Bundestages, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss. Zur Begründung hieß es, mit dem vertraulichen Verfahren wolle der Gesetzgeber "das Ansehen des Gerichts und das Vertrauen in seine Unabhängigkeit festigen". (Az: 2 BvC 2/10)
Laut Grundgesetz werden die insgesamt 16 Verfassungsrichter der beiden Senate je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt. Die entsprechende Vorschrift gibt den Wahlmodus allerdings nicht vor. Der Bundestag hat die Aufgabe deshalb an einen aus zwölf Abgeordneten bestehenden Wahlausschuss übertragen. Dessen Mitglieder unterliegen der Verschwiegenheit und entscheiden mit Zwei-Drittel-Mehrheit. Karlsruhe bezeichnete dieses Prozedere nun erneut als verfassungsgemäß.
In Politik und Justiz wird allerdings immer wieder kritisiert, dass die der Wahl vorausgehende Kandidatenfindung gesetzlich ungeregelt ist und unter Einfluss der großen Parteien geschieht. Vorentscheidungen werden demnach nicht mehr vom Wahlausschuss selbst, sondern von einer kleinen Arbeitsgruppe getroffen. In dieser sogenannten Findungskommission besteht eine informelle Absprache, wonach CDU/CSU und SPD sich gegenseitig das Besetzungsrecht für je vier Stellen in jedem Senat zugestehen und gegebenenfalls ein Besetzungsrecht an einen kleineren Koalitionspartner abtreten.
Weil mit Zweidrittel-Mehrheit gewählt werden muss, schlägt die Partei, die am Zug ist, zunächst dem gegnerischen Lager einen Kandidaten vor. Gibt es gegen ihn dort keine Einwände, wird er vom Wahlausschuss zumeist einstimmig gewählt.
© AFP Agence France-Presse GmbH 2012
366381
registrierte
Nutzer
durchschnittl. Bewertung
110833
beantwortete Fragen
23
Anwälte jetzt
online
Ihre Meinung zählt.
Verfassungshüter weisen Klage gegen ihre eigene Wahl zurück Vor Gericht 123recht.net © QNC 2013 Haftungsausschluss
Anwaltssuche
Inhaltsübersicht
Hilfe
Rechtsberatung Online
Anmelden
Presseschau
AGB /
Nutzungsbedingungen
Widerrufsbelehrung
Newsletter
RSS Feeds
Finde uns auf Google+
Disclaimer /
Haftungsausschluss
Muster
Impressumsgenerator
Kündigungsgenerator



