Angesichts der immer geringeren Wahlbeteiligung in Deutschland hat sich der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, für eine Senkung des Wahlalters von 18 auf 16 Jahre ausgesprochen. "Über eine Senkung des Wahlalters könnte man durchaus nachdenken", sagte Voßkuhle dem "Hamburger Abendblatt" vom Wochenende. "Eine Wahlentscheidung kann man auch bereits mit 16 Jahren treffen."
Er nannte es "problematisch und gefährlich, dass sich die Bevölkerung abwendet vom politischen Prozess und dass die Akzeptanz von Politikern schwindet".
Voßkuhle, der 2010 voraussichtlich die Nachfolge von Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier antritt, warb zugleich dafür, "in einigen Bereichen stärker mit Volksentscheiden zu arbeiten". Die Bürger wollten beispielsweise "bei der Weiterentwicklung der Europäischen Union mitreden". Wenn es bei zentralen Reformschritten eine Volksabstimmung gäbe, würde dies "die Identifikation mit der europäischen Idee stärken".
Voßkuhle setzte sich zudem dafür ein, die vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärte Regelung zu Überhangmandaten noch vor der Bundestagswahl zu korrigieren. "Wir sehen, dass eine Korrektur bei den Überhangmandaten schwierig ist. Daher haben wir dem Gesetzgeber eine längere Frist eingeräumt", sagte er. "Gleichwohl wären wir selbstverständlich dankbar, wenn die Bundestagswahl auf der Grundlage eines verfassungsgemäßen Wahlrechts stattfinden würde." Das Verfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber eine Frist bis 2011 gesetzt, um die beanstandete Regelung zu ändern. Für eine Korrektur noch vor der Wahl macht sich auch Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) stark.
11. April 2009 - 13.45 Uhr
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