Verfassungsgerichts-Plenum prüft Inlandseinsätze der Bundeswehr
AFP VOM 18.10.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 1176 Aufrufe Mehr zum Thema:Bundeswehr
Präsident Voßkuhle kündigt Entscheidung für Frühjahr an
Das Bundesverfassungsgericht will voraussichtlich im Frühjahr entscheiden, ob die Bundeswehr auch im Inland schwere Waffen einsetzen darf. Wegen eines Streits unter den Karlsruher Richtern soll dafür das Plenum aller 16 Verfassungsrichter einberufen werden, sagte Verfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle der "Süddeutschen Zeitung" vom Montag.
Der Erste Senat des Verfassungsgerichts hatte sich 2006 gegen den Einsatz schwerer Waffen durch die Bundeswehr im Inland ausgesprochen und konkret den Abschuss eines entführten Passagierflugzeugs auch dann untersagt, wenn das Flugzeug als Waffe eingesetzt werden sollte. Der Zweite Senat will am Abschussverbot nicht rütteln, hält aber den Einsatz von Panzern oder auch schwer bewaffneter Kampfflugzeuge "in besonders schweren Unglücksfällen" für denkbar.
Die Plenarentscheidung wäre erst die fünfte in der Geschichte des obersten deutschen Gerichts. So hatte das Plenum 1954 zur Klagebefugnis politischer Parteien entschieden und 2003 die Rechte der Beteiligten gestärkt, wenn ein Gericht ihre Verfahrensrechte missachtet. In dem neuen Streit gehe es "um keinen dramatischen Konflikt, sondern um ein für Juristen übliches Ringen um Argumente", sagte Voßkuhle. "Ich meine sogar, wir sollten häufiger ins Plenum gehen, wenn es um wichtige Entscheidungen geht".
Anfang kommenden Jahres will das Bundesverfassungsgericht zudem über mehrere Verfahren zur sogenannten Sicherungsverwahrung für rückfallgefährdete Schwerkriminelle entscheiden. Voßkuhle forderte den Gesetzgeber auf, bis dahin möglichst ein neues Gesetzeskonzept zu dieser Frage vorzulegen. Hintergrund ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg, der Ende 2009 die rückwirkende Anwendung der Sicherungsverwahrung als teilweise menschenrechtswidrig verworfen hatte.
18. Oktober 2010 - 13.26 Uhr
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