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Bundesverfassungsgericht verhandelt über Vorratsdatenspeicherung

AFP VOM 15.12.2009 | Nachrichten - Gesetzgebung | 2840 Aufrufe
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Vorratsdatenspeicherung, Datenschutz

Medienverbände sehen in Speicherpflicht Gefahr für Medienfreiheit

Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag mit der mündlichen Verhandlung über die Vorratsdatenspeicherung begonnen. Mehr als 34.000 Bürger und Politiker haben in der größten Sammelklage der deutschen Justizgeschichte Beschwerde dagegen eingelegt, dass zum Nutzen von Polizei und Geheimdiensten bundesweit die Daten aller Telefon- und Internetverbindungen für ein halbes Jahr gespeichert werden sollen. Mit der Regelung waren EU-Vorgaben umgesetzt worden. Medienverbände warnten anlässlich der Verhandlung, die Vorratsdatenspeicherung schade der Medienfreiheit. Unions-Politiker verteidigten hingegen das Gesetz.

Die Verfassungsrichter hatten die Vorratsdatenspeicherung bereits in zwei einstweiligen Anordnungen stark beschnitten und vorerst nur zur Verfolgung schwerer Kriminalität erlaubt. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) verzichtete am Dienstag auf die Teilnahme an der mündlichen Verhandlung. Sie hatte die Verfassungsbeschwerde noch als Oppositionspolitikerin mit angestrengt und ist damit in Karlsruhe zugleich Klägerin und als Mitglied der Bundesregierung Beklagte. Der frühere FDP-Innenminister Gerhart Baum als einer der Kläger warnte unterdessen im ZDF-"Morgenmagazin" erneut vor dessen Folgen. "Hier wird die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit weiter zu Lasten der Freiheit verschoben."

Das Bündnis der Medienverbände und -unternehmen verwies in einem Schreiben an das Bundesverfassungsgericht auf negative Auswirkungen des Gesetzes für die Medienfreiheit. Journalisten könnten keinen Informantenschutz mehr gewährleisten, heißt es in dem Schreiben des Bündnisses, dem unter anderem Journalistengewerkschaften, Zeitungsverleger, Presserat sowie ARD und ZDF angehören. Der staatliche Zugriff auf alle elektronischen Kontakte von Journalisten schrecke Informanten massiv ab. Das Gesetz enthalte keinerlei spürbaren Quellenschutz für Journalisten.

Der Hightech-Verband Bitkom kündigte an, er werde sich als Teilnehmer der Anhörung in Karlsruhe im Grundsatz für einen besseren Schutz der Privatsphäre und eine umfassende Entschädigung der Wirtschaft für angeforderte Sicherheitsmaßnahmen einsetzen. "Bei der generellen Speicherung von Internet- und Telefonverbindungsdaten sind wichtige Fragen noch offen", gab Bitkom-Präsident August-Wilhelm Scheer zu bedenken. Der Verband der Internetwirtschaft Eco bekräftigte seine Grundsatzkritik an der "Unverhältnismäßigkeit" der Vorratsdatenspeicherung.

Dagegen nannte Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) das Gesetz im RBB-Inforadio "für die Kriminalitätsbekämpfung absolut notwendig". Gerade bei der Terrorismusbekämpfung müsse versucht werden, Anschläge zu verhindern. "Wenn man dann Daten hat, auf die man zurückgreifen kann, ist das sinnvoll." Auch der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), verteidigte die Speicherpflicht. Wenn das Gesetz gekippt werde, "werden wir in Zukunft eine Masse von Straftaten weder verhindern noch erfolgte Straftaten aufklären können", sagte Bosbach dem TV-Sender n-tv.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) zeigte sich im SWR überzeugt, dass das Gericht den staatlichen Zugriff auf Telefon- und Internetdaten letztlich nur in "engen Grenzen" genehmigen werde. Die Speicherung halte er aber weiter für grundsätzlich "richtig", bekräftigte Herrmann.

15. Dezember 2009 - 11.52 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2009



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Leserkommentare
von RaulderGerechte am 30.12.2009 23:25:36# 1
Daran können die Bürger einmal mehr sehen von was für einem kriminellen Regime sie unterdrückt und manipuliert werden . Selber kriminell aber andere überwachen wollen . Dieses System und diese Staatsknechte müssen endlich abgeschaft werden .
    
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