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Verfassungsgericht prüft Stellung des Bundestages in Europa - 1/6
AFP vom 10.02.2009   |   6573 Aufrufe   |   Rubrik: Nachrichten - Vor Gericht

Verfassungsgericht prüft Stellung des Bundestages in Europa

Verfahren zu EU-Reformvertrag von Lissabon fortgesetzt

Bei der Prüfung des EU-Reformvertrages von Lissabon hat das Bundesverfassungsgericht die Stellung des Bundestages innerhalb Europas kritisch hinterfragt. Die Frage sei, ob der Bundestag über einen hinreichenden eigenen Gestaltungsspielraum verfüge, sagte Verfassungsrichter Udo Di Fabio am Mittwoch in Karlsruhe bei der Fortsetzung der Verhandlung über den Lissabon-Vertrag. Auf der Tagesordnung stand zudem die Frage, ob die Demokratisierung der Union mit der Integration Schritt hält.

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Die Kläger gegen den EU-Reformvertrag kritisieren unter anderem, dass der Bundestag entmachtet werde. Wenn die EU alle Kompetenzen ausschöpfe, bliebe für das nationale Parlament nur noch die Rolle eines Untergesetzgebers, sagte der Bevollmächtigte des CSU-Abgeordneten Peter Gauweiler, Dietrich Murswiek. Der Prozessbevollmächtigte des Bundestages, Franz Mayer, zeigte sich dagegen überzeugt, dass keine Entstaatlichung durch den Lissabon-Vertrag erfolge. Die Bundestag gewinne vielmehr Handlungsmöglichkeiten.




Das Bundesverfassungsgericht verhandelt seit Dienstag über den Lissabon-Vertrag. Am ersten Verhandlungstag hatten Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) das Abkommen als notwendig und verfassungsgemäß verteidigt. Vor das Verfassungsgericht waren unter anderem der CSU-Politiker Gauweiler und die Linksfraktion im Bundestag gezogen.

Der Lissabon-Vertrag soll die bei Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden gescheiterte EU-Verfassung ersetzen. Das Abkommen soll unter anderem Entscheidungen beschleunigen und die Union demokratischer machen. In Deutschland stimmten zwar bereits Bundestag und Bundesrat dem Abkommen zu, Bundespräsident Horst Köhler unterzeichnete aber wegen der Klagen in Karlsruhe die Ratifikationsurkunde noch nicht. Ein Urteil wird frühestens im Frühjahr erwartet.

11. Februar 2009 - 15.33 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2009

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