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Verfassungsgericht berät über Berlusconis Immunitätsgesetz - 1/1
AFP vom 07.10.2009   |   596 Aufrufe   |   Rubrik: Nachrichten - International

Verfassungsgericht berät über Berlusconis Immunitätsgesetz

Regierungschef droht Wiederaufnahme von Verfahren

Das italienische Verfassungsgericht hat die Beratungen über das umstrittene Immunitätsgesetz fortgesetzt, das Ministerpräsident Silvio Berlusconi vor Strafverfolgung schützt. Nach der im Juli 2008 von Berlusconis rechtsgerichteter Regierungskoalition verabschiedeten Immunitätsregelung können der italienische Regierungschef, der Staatschef und die Präsidenten der beiden Parlamentskammern während ihrer Amtszeit nicht strafrechtlich verfolgt werden. Die Opposition hatte gegen die Regelung protestiert und sie als "Lex Berlusconi" verurteilt.

Die 15 Verfassungsrichter hatten bereits am Dienstag mit der Prüfung des sogenannten Alfano-Gesetzes begonnen und in einer öffentlichen Anhörung neben Anwälten Berlusconis und der Regierung auch Vertreter von Gerichten in Mailand und Rom zu Verfahren gehört, in die Berlusconi verwickelt war. Das Urteil könnte am Mittwoch gefällt werden, möglich ist aber auch eine Vertagung.

Sollten die Richter die Immunitätsregelung kippen, droht Berlusconi die Wiederaufnahme einiger Verfahren. In einem besonders aufsehenerregenden Prozess müsste sich der 73-Jährige womöglich wegen Beeinflussung von Justizbehörden verantworten. Berlusconi wird vorgeworfen, seinen früheren Anwalt David Mills für Falschaussagen in Prozessen in den 90er Jahren bezahlt zu haben.

7. Oktober 2009 - 11.16 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2009



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