Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Nachrichten » Allgemein » 

Verfassungsgericht: Vertrauensfrage nur bei echter Krise zulässig

AFP VOM 23.5.2005 | Nachrichten - Allgemein | 8425 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Vertrauensfrage, Kanzler, Bundeskanzler, Bundestagswahl

- Bundespräsident Köhler steht vor schwerer Entscheidung

Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) sieht nach dem Wahldebakel der SPD in Nordrhein-Westfalen seine Reformpolitik insgesamt in Frage gestellt und will deshalb die Bundestagswahlen auf den kommenden Herbst vorziehen. Das Mittel dazu ist allerdings verfassungsrechtlich umstrittenen. Schröder muss im Parlament die Vertrauensfrage stellen und nach einem zuvor vereinbarten Scheitern Bundespräsident Horst Köhler bitten, Neuwahlen einzuleiten. Solch einen Weg hatte zuletzt Kanzler Helmut Kohlim Dezember 1982 beschritten, um seine Machtbasis zu vergrößern. Das Bundesverfassungsgericht billigte Kohls Vorgehensweise zwar im Februar 1983. Es setzte aber in dem Urteil zur Vertrauensfrage zugleich Grenzen, die den Bundespräsident heute vor eine schwere Entscheidung stellen.

Kohl war am 1. Oktober 1982 an die Macht gekommen, nachdem die FDP die Koalition mit der SPD beendet und gemeinsam mit der Union Bundeskanzler Helmut Schmidt (SPD) gestürzt hatte. Kohl stellte dann 77 Tage später im Bundestag die Vertrauensfrage, die bei nur acht Ja-Stimmen wie beabsichtigt scheiterte. Kohl begründete seinen Wunsch nach Neuwahlen damit, dass die schwarz-gelbe Koalition das Wählervotum für ihre Reformpolitik benötige. Das Land müsse "aus der schwersten Wirtschafts- und Finanzkrise seit Bestehen der Bundesrepublik" geführt werden. Ob diese Aufgaben gelöst werden könne, hänge davon ab, "dass die Arbeit der Parteien und Fraktionen, welche die Regierung tragen, von einem entscheidenden Wählerauftrag gestützt werden".

Nachdem Bundespräsident Karl Carstens dann am 7. Januar 1983 Kohls Antrag entsprochen und den Bundestag auflöst hatte, klagten vier Parlamentarier in Karlsruhe. Sie waren der Ansicht, dass Kohl sehr wohl das Vertrauen der Bundestagsmehrheit gehabt habe und die Neuwahlen durch den Missbrauch der Vertrauensfrage herbeiführen wollte.

In ihrem Urteil billigten die Verfassungshüter zwar Kohls Weg zu Neuwahlen im Nachhinein mit sechs zu zwei Richterstimmen. Sie betonten allerdings, dass die Vertrauensfrage nur in einer "echten" Krise zulässig sei. Den Leitsätzen des Urteils zufolge ist es dagegen unzulässig, die Vertrauensfrage bei ausreichenden Mehrheiten zu stellen, nur um Neuwahlen einzuleiten. Selbst "besondere Schwierigkeiten der in der laufenden Wahlperiode sich stellenden Aufgaben" rechtfertigten nicht die vorzeitige Auflösung des Bundestags.

Der Bundeskanzler darf den Richtern zufolge die Vertrauensfrage aber stellen, "wenn es politisch für ihn nicht gewährleistet ist, mit dem im Bundestag herrschenden Kräfteverhältnissen weiter zu regieren". Diese Kräfteverhältnisse müssten seine Handlungsfähigkeit so beeinträchtigen oder lähmen, dass er seine Politik "nicht sinnvoll zu verfolgen vermag".

Allerdings räumte das Gericht dem Bundespräsidenten in dem Prüfverfahren auf Auflösung des Bundestags einen deutlichen Ermessensspielraum ein. Der Bundespräsident müsse als neutrale Entscheidungsinstanz "die politische Leitentscheidung treffen, ob die Auflösung des Bundestags und damit die Verkürzung der laufenden Wahlperiode mit all ihren politischen Folgen sinnvoll ist und von ihm politisch vertreten werden kann", heißt es im Urteil. Dass alle Parteien Neuwahlen wollen und keine Angeordneten dabei benachteiligt werden, könne eine zusätzliche Entscheidungshilfe sein.

Der Bundespräsident muss laut Urteil bei seiner Entscheidung zudem auch "die Einschätzungs- und Beurteilungskompetenz" des Bundeskanzlers beachten. Komme der Kanzler zu der Auffassung, dass seine politischen Gestaltungsmöglichkeiten bei den gegebenen politischen Kräfteverhältnisse erschöpft sind, "so kann der Bundespräsident nicht seine eigene Beurteilung der politischen Gegebenheiten an die Stelle der Auffassung des Bundeskanzlers setzen", entschieden die Richter.

23. Mai 2005 - 14.15 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2005



Seite: 12
Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Verfassungsgericht: Vertrauensfrage nur bei echter Krise zulässig
Seite 2: Abgeordnete wollen möglicherweise gegen Neuwahlen klagen

123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97936
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwalt
Christian Höll
Fürth
Steuerstrafrecht, Strafrecht, Verkehrsstrafrecht, Steuerrecht, Verkehrsrecht
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?