Verfassungsbeschwerden gegen Kirchensteuer gescheitert
AFP VOM 12.11.2010 | Nachrichten - Allgemein | 1524 Aufrufe Mehr zum Thema:Kirchensteuer
Vor dem Bundesverfassungsgericht sind die Klagen von drei Ehepaaren unterschiedlichen Glaubens gegen eine Sonderregelung der Kirchensteuer gescheitert. Danach muss der nicht einer Kirche angehörende und das Familieneinkommen verdienende Ehegatte Kirchensteuer für seinen kirchenangehörigen Partner bezahlen. Als Bemessungsgrundlage für die Höhe dieser Steuer dient die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Ehepaares. Dagegen sei verfassungsrechtlich nichts einzuwenden, entschied nun Karlsruhe in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss.
12.11.2010 - 11:31 Uhr


