Verfassungsbeschwerde wegen Abwesenheit

6. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
Juki
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 1x hilfreich)
Verfassungsbeschwerde wegen Abwesenheit

Hallo zusammen.

Ich gebe mal einen Kurzabriss eines Sachverhaltes wie er sich in einer Hauptverhandlung zugetragen hat.

Im Sitzungsprotokoll heißt es ohne ausdrücklichen Beschluss: "Mit seinem Einverständnis und im Einvernehmen mit den Prozessbeteiligten, begab sich der Angeklagte ins Beratungszimmer so dass im Anschluss eine Wahllichtbildvorlage mit den Zeugen A. und B. erfolgen kann."
"Den Zeugen A. und B. wurden die Lichtbilder vorgelegt usw...."

Aus dem Protokoll ist ersichtlich, dass kein ausdrücklicher Kammerbeschluss zur Abwesenheit des Angeklagten erging. Ferner ist nicht aufgeführt wann der Angeklagte den Sitzungssaal verlassen hat und wann er wieder zurückkehrte. Des Weiteren wurde der Angeklagte im Anschluss nicht über das Ergebnis der Beweisaufnahme während seiner Abwesenheit aufgeklärt.

Die Sitzung wurde ohne weiteres fortgeführt. Also laut Protokoll war der Angeklagte nach seiner Entfernung aus dem Saal nie mehr anwesend.
Leider verpasste der Verteidiger dies in der Revision zu rügen, weil es erst zu spät aufgefallen war.

Nun stellt sich mir die Frage ob dies mitunter ausreichend sein kann, eine Verfassungsbeschwerde mit dem Verstoß gegen das Recht auf ein faires Verfahren Art. 2 GG i. V. m. Art. 20 GG und Art. 6 EMRK zu begründen...

Vielen Dank für eure Antworten!

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"Juki"

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
RoseTyler
Status:
Praktikant
(886 Beiträge, 301x hilfreich)

quote:
Leider verpasste der Verteidiger dies in der Revision zu rügen


Dann dürfte das auch vor dem BVerfG nicht mehr anzubringen sein.

quote:
Ferner ist nicht aufgeführt wann der Angeklagte den Sitzungssaal verlassen hat und wann er wieder zurückkehrte.


Warum sollte das notwendig sein? Weiß er das nicht mehr selbst?

quote:
weil es erst zu spät aufgefallen war


Du meinst wohl eher: "Weil erst viel später jemand auf die Idee kam, mit einem offenbar irrelevanten scheinbaren Formfehler ein ordnungsgemäßes Urteil angreifen zu können."

quote:
Also laut Protokoll war der Angeklagte nach seiner Entfernung aus dem Saal nie mehr anwesend.


Ich verstehe den Wortlaut des Protokolls so, daß der Angeklagte genau während dieser Lichtbildvorlage abwesend war und nicht länger. Wollen denn Angeklagter und Verteidiger wahrheitswidrig etwas anderes behaupten? Vor dem BVerfG? Öhm...

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