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Verfassungsbeschwerde gegen "Stuttgart 21"-Volksabstimmung abgelehnt

AFP VOM 23.11.2011 | Nachrichten - Allgemein | 705 Aufrufe
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Verfassungsbeschwerde, Stuttgart 21, Volksabstimmung

Baden-Württemberger entscheiden am Sonntag über Bahnprojekt

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die Volksabstimmung über das umstrittene Bahnprojekt "Stuttgart 21" als unzulässig abgelehnt. Nach dem am Mittwoch in Karlsruhe verkündeten Beschluss kann die Abstimmung damit wie geplant am Sonntag stattfinden. Deutsche-Bahn-Chef Rüdiger Grube warb erneut für das Projekt und drohte im Falle eines Neins der Bürger mit Schadenersatzklagen.

Die Verfassungsbeschwerde war nach Ansicht der Karlsruher Richter schon deshalb unzulässig, weil mit einer solchen Beschwerde nur die Verletzung von Grundrechten, aber nicht die Unvereinbarkeit mit Landesrecht geltend gemacht werden könne. Einwände gegen die zur Abstimmung stehende Gesetzesvorlage seien zudem unzulässig, weil das entsprechende Gesetz noch gar nicht beschlossen sei. Damit habe sich auch der mit der Beschwerde verbundene Antrag zur vorläufigen Aussetzung der Volksabstimmung erledigt, entschied das Gericht. (Az. 2 BvR 2333/11)

Bei der Volksabstimmung am Sonntag wird konkret über das "S21-Kündigungsgesetz" entschieden. Dieses sieht vor, die Mitfinanzierung von "Stuttgart 21" durch das Land zu beenden. Die grün-rote Landesregierung hatte die Volksabstimmung auf den Weg gebracht, weil die Koalitionspartner unterschiedliche Ansichten zu dem Milliardenprojekt vertreten. Während die Grünen den geplanten Tiefbahnhof ablehnen, ist die SPD grundsätzlich dafür.

Die Chancen auf einen Erfolg der "Stuttgart 21"-Gegner gelten als gering. Umfragen sehen die Befürworter des Großprojekts in der Mehrheit. Zudem ist die Hürde für eine Annahme des Gesetzes enorm hoch. Laut Landesverfassung muss das Gesetz bei der Volksabstimmung nicht nur eine Mehrheit bekommen, sondern auch die Zustimmung von mindestens einem Drittel der Wahlberechtigten.

Bahn-Chef Grube verteidigte erneut das Projekt. "Wir sind der Meinung, dass dieses Projekt Nutzen für alle Menschen hat", sagte er in Berlin. Acht der elf Millionen Baden-Württemberger würde "Stuttgart 21" nach seinen Worten Vorteile im Nahverkehr bringen, hinzu kämen große Verbesserungen im Fernverkehr. Zur Zeit hingegen sei die Infrastruktur in Stuttgart "katastrophal": "Wir tuckeln da wie eine Klingelbahn in den Bahnhof."

In der Volksbefragung sehe er "eine Chance", dass "endlich ein Schlussstrich" unter die Diskussion um "Stuttgart 21" gezogen werde, sagte Grube. Er zeigte sich überzeugt, dass die Kosten nicht über die derzeit vereinbarten 4,5 Milliarden Euro steigen werden. Der Bahn-Chef machte zugleich klar, dass die Bahn im Falle eines Neins der Bürger zu "Stuttgart 21" und einem folgenden Ausstieg des Bundeslandes aus dem Projekt Schadenersatz einklagen werde. "Das wird eine umfangreiche, komplexe Schadenersatz-Klage von vielen Partnern." Allein die Bahn will nach Angaben Grubes 1,5 Milliarden Euro Schaden geltend machen, hinzu kämen voraussichtlich Forderungen von der Stadt und dem Flughafen Stuttgart.

Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hält den Ausgang der Volksabstimmung noch für offen. "Die Messe ist noch nicht gelesen", sagte er in einem Interview der Wochenzeitung "Die Zeit". Indizien wiesen auf eine hohe Wahlbeteiligung hin, und Umfragen ergäben kein klares Bild.

23.11.2011 - 15:00 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2011

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