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Verfassungsbeschwerde gegen Radarfallen erfolglos

AFP VOM 20.7.2010 | Nachrichten - Vor Gericht | 1614 Aufrufe
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Radarfallen

Das "Blitzen" von Tempo-Sündern verstößt nicht gegen deren Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Die Fotos dienen der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit und müssen deshalb von den Betroffenen hingenommen werden, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss.

Damit blieb die Klage eines Autofahrers ohne Erfolg, der im Raum Potsdam wegen Tempoüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften zu 135 Euro Geldbuße verurteilt worden war. (AZ: 2 BvR 759/10)

20. Juli 2010 - 10.05 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


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