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Verfassungsbeschwerde gegen Ethikunterricht in Berlin erfolglos

AFP VOM 20.7.2006 | Nachrichten - Vor Gericht | 4551 Aufrufe
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Ethikunterricht, Schule, Ethik, Unterricht

Bundesverfassungsgericht: Zunächst ist die Behörde dran

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat eine Beschwerde gegen den ab August geplanten Ethikunterricht in Berlin als unzulässig abgewiesen. Zuständig seien zunächst die Behörden und die Verwaltungsgerichte, erklärten die Verfassungshüter in ihrem am Donnerstag bekannt gegebenen Beschluss. Inhaltlich setzten sie sich daher mit dem Ethikunterricht nicht auseinander (Az: 1 BvR 1017/06). Die Schülerin will nun beim Berliner Senat eine Befreiung vom Ethikunterricht beantragen.

Berlin führt den Ethikunterricht nach den Sommerferien als Pflichtfach zunächst für die Jahrgangsstufe sieben ein. In den Folgejahren sollen schrittweise die Stufen acht bis zehn folgen. Ethik wird dabei nicht wie sonst üblich als Ersatz, sondern neben dem Fach Religion unterrichtet. Eine Abmeldemöglichkeit ist nicht vorgesehen. Dennoch meinten die zwölfjährige Schülerin und ihre Eltern, sie seien in ihrem Grundrecht auf Religionsfreiheit und in ihrem Elternrecht verletzt. Ihrer Ansicht nach sei Ethik "ein Atheistenfach", das neben dem Religionsunterricht nicht notwendig sei, erläuterte der Anwalt der Familie, Reymar von Wedel, in Berlin.

Das Bundesverfassungsgericht nahm die Verfassungsbeschwerde jedoch nicht zur Entscheidung an. Das Schulgesetz des Landes Berlin erlaube die Befreiung von einzelnen Unterrichts- oder Schulveranstaltungen. Eine solche Befreiung müsse die Schülerin beantragen. Dann sei es zunächst Sache der Schulbehörden, zu entscheiden, ob, in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen diese Klausel auf den Ethikunterricht angewendet werden soll. Gegen die Entscheidung der Schulbehörden könne die Schülerin gegebenenfalls vor den Verwaltungsgerichten klagen. Erst wenn sie auch hier scheitere, sei eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht möglich.

Rechtsanwalt Wedel kündigte an, er werde einen solchen Befreiungsantrag umgehend stellen. Allerdings habe der Vertreter des Landes Berlin schon vor dem Bundesverfassungsgericht erklärt, dass eine generelle Befreiung vom Ethikunterricht nicht möglich sei. Der Antrag sei nun aber notwendig, um anschließend klagen zu können.

Im Januar 2004 hatte das Bundesverfassungsgericht bereits mehrere Verfassungsbeschwerden christlicher Schüler und Eltern gegen das Fach "Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde" (LER) in Brandenburg abgewiesen, weil die behauptete Benachteiligung des Fachs Religion nicht nachgewiesen worden sei. Das brandenburgische Schulgesetz von 1996 sieht das Fach LER als Regelfach vor, die Schüler können sich aber zum Religionsunterricht ummelden. In westlichen Bundesländern ist dies meist umgekehrt.

20. Juli 2006 - 11.46 Uhr

20. Juli 2006 - 10.48 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2006


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