Hallo zusammen,
ich hab Ende letzten Jahres meinen Arbeitsvertrag gekündigt und habe es versäumt, Ansprüche bei meinem Arbeitgeber innerhalb der Verfallsfristen geltend zu machen. Der Passus im Arbeitsvertrag lautet folgendermaßen:
"Alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis sind von den Vertragsschließenden binnen einer Frist von drei Monaten seit ihrer Fälligkeit schriftlich geltend zu machen. Im Falle einer Ablehnung binnen einer Frist von weiteren zwei Monaten ab Zugang der Ablehnung, im Falle des Schweigens auf die Geltendmachung binnen einer Frist von drei Monaten ab schriftlicher Geltendmachung sind sie gerichtlich beim Arbeitsgericht geltend zu machen."
Jetzt hat mich ein Bekannter auf Folgendes aufmerksam gemacht: In dem Absatz steht nirgendwo, dass die Ansprüche tatsächlich verfallen. Es steht nur drin, dass sie Ansprüche geltend gemacht werden müssen.
Wie seht ihr das? Ist das nicht impliziert?
Danke im Voraus.
D.
Verfallsfrist im Arbeitsvertrag ohne Konsequenz
18. Juni 2017
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Frage vom 18. Juni 2017 | 23:31
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verfallsfrist im Arbeitsvertrag ohne Konsequenz
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#1
Antwort vom 19. Juni 2017 | 01:42
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3090x hilfreich)
Doppelpost *seufz
-- Editiert von fb367463-2 am 19.06.2017 01:43
#2
Antwort vom 19. Juni 2017 | 01:43
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3090x hilfreich)
Also ich sehe das schon eindeutig. Alle Ansprüche sind innerhalb von drei Monaten geltend zu machen. Im Umkehrschluss, alle Ansprüche, die nicht innerhalb von drei Monaten geltend gemacht wurden, verfallen. Das muss meiner Meinung nach nicht noch mal extra hinzu geschrieben werden.
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#3
Antwort vom 19. Juni 2017 | 07:30
Von
Status: Weiser (17379 Beiträge, 6471x hilfreich)
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