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Verfahrensrecht - Worum es geht

6.10.2000 | Ratgeber - Verfahrensrecht | 14037 Aufrufe
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Verfahrensrecht

Womit befasst sich das Verfahrensrecht? Ein sehr anschauliches Beispiel für die Tiefe dieses Rechtsgebietes ist ein strafrechtlicher Prozess, der lange die Gerichte und die Gesellschaft beschäftigt hat und vielleicht noch länger beschäftigen wird:

Der Prozess gegen Monika Böttcher begann im Januar 1988 und dauerte über zehn Jahre. Erst im September 2000 hat der Bundesgerichtshof dem langen Rechtsstreit durch ein Machtwort ein Ende gesetzt.
Wie kann es sein, dass eine gerichtliche Auseinandersetzung sich so lange hinzieht? Die Antwort ist im strafrechtlichen Verfahrensrecht zu finden, das die Spielregeln für die Handhabung der Strafverfolgung festlegt: Wie darf gegen Verdächtige ermittelt werden, wann muss die Staatsanwaltschaft Anklage erheben, vor welchem Gericht, wie kann gegen ein möglicherweise falsches Urteil vorgegangen werden und wer überprüft das? Antworten auf diese Fragen sind in der Strafprozessordnung zu finden.

Natürlich gibt es auch für Streitigkeiten der Bürger untereinander Regeln, wie diese zu handhaben sind. Das Verfahrensrecht des Zivilrechts findet sich in der Zivilprozessordnung .

Verfahrensrecht ist eine Ausgestaltung des Rechtsstaatsprinzips: In einem Rechtsstaat wird der rechtliche Schutz durch unabhängige Gerichte garantiert, der einen geregelten Ablauf haben muss, um nicht willkürlich oder parteiisch zu sein. Eine rechtliche Überprüfung wird nicht nur bei Handlungen des Staates gewährleistet, sondern auch für das Verhalten von Privatpersonen untereinander.

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